Vortrag am 21. Oktober: Lebenslanges Wohnrecht und Alternativen
Am Donnerstag, 21. Oktober, 18 Uhr, informiert Manuel Rasch von Laufenberg Immobilien über das Thema „Das Haus verkaufen, aber nicht ausziehen – welche Möglichkeiten gibt es?“. Für die Besucher der kostenfreien Veranstaltung in der WERFT 4.0 (Gladbacher Straße 3-5, Langenfeld) gilt die 3G-Regel.
Lebenslanges Wohnrecht, Immobilienrente & Co.
„Kann ich mein Haus verkaufen, aber dennoch darin Wohnen bleiben?“ Diese Frage beantworten wir in unserem Alltag als Immobilienmakler immer häufiger. Insbesondere Eigentümer im Rentenalter interssieren sich für dieses Thema, weil sie vom finanziellen Wert ihres Eigenheims profitieren möchten. In unserer Informationsveranstaltung am 21. Oktober stellen wir deshalb die verschiedenen Möglichkeiten vor, zum Beispiel:
- lebenslanges Wohnrecht
- Nießbrauchrecht
- lebenslange Mietverträge
- Immobilienrente
Gerne nehmen wir uns im Anschluss ausreichend Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten.
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Verschiedene Modelle ermöglichen lebenslanges Wohnrecht
„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein lebenslanges Wohnrecht trotz Verkaufs zu sichern“, erklärt Manuel Rasch von Laufenberg Immobilien. In Beratungsgesprächen finden wir heraus, welche Variante für unsere Kunden optimal ist.“ Beispielsweise kann ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbacu eingetragen werden. Die ehemaligen Eigentümer wohnen dann kostenfrei, erhalten aber einen niedrigeren Kaufpreis und tragen die Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen.
Statt des lebenslangen Wohnrechts kann auch ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen werden. Dieses bleibt auch nach einem Auszug bestehen und ermöglicht es den ehemaligen Eigentümern dann, ihre Immobilie zu vermieten und von den Mietzahlungen zu profitieren.
„Eine Alternative kann auch ein unkündbarer, lebenslanger Mietvertrag mit inflationsindexierter Miete sein“, so Manuel Rasch. „Dann wohnen die ehemaligen Eigentümer aber nicht kostenfrei.“ Kommt es zu einer Zwangsverteigerung, kann der neue Eigentümer zudem den Mietvertrag kündigen.
Eine weitere Variante ist der Verkauf an einen Anbieter von Leibrenten“, erläutert Manuel Rasch. „Die Verkäufer können sich zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente, einer Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem entscheiden.“ Das Wohnrecht ist durch eine Eintragung des Wohnrechts und einer Reallast an erster Stelle im Grundbuch sehr gut abgesichert. Auch in diesem Fall müssen die Eigentümer mit einem Wertabschlag beim Verkaufspreis rechnen. Aber: Der Leibrenten-Anbieter kommt für sämtliche Instandhaltungskosten auf. Wie beim Nießbrauchrecht können die ehemaligen Eigentümer ihre Immobilie im Falle eines Auszugs vermieten und von den zusätzlichen Einnahmen profitieren.
Beratung rund um das Thema lebenslanges Wohnrecht
Sie möchten kostenfrei und unverbindlich beraten werden? Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie einfach telefonisch unter 02173 895 671 0 oder per E-Mail an info@laufenberg-immobilien.de einen Termin mit uns.