Vortrag am 26. August: Vom Bauerwartungsland zur Baugenehmigung
Viele Schlagzeilen, (fast) keine konkreten Aussagen: Das neue Baulandmobilisierungsgesetz sorgt für Unruhe bei Grundstücks-Eigentümern. Bringt es wirklich den erhofften Schub bei der Baulandausweisung oder entpuppt es sich am Ende als Papiertiger?
Rechtsanwalt Dr. Alexander Köpfler kennt die Details und weiß, was die neuen Paragraphen für Eigentümer und ihre Grundstücke bedeuten. Seit mehr als zehn Jahren fokussiert er sich bei der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB auf die Baurechtschaffung und verteidigt Baurecht gegen Angriffe Dritter.
Am Donnerstag, 26. August, ab 18 Uhr, referiert Dr. Alexander Köpfler im Klosterhof Knechtsteden zum Thema: Vom Bauerwartungsland zur Baugenehmigung – ein langer Weg? In diesem Kontext erklärt er uns auch die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Baurechtschaffung.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich. Um allen Gästen die größtmögliche Sicherheit zu bieten, bitten wir Sie um einen aktuellen Corona-Test (max. 48 Stunden alt), sofern Sie nicht geimpft oder genesen sind. Hier können Sie den Flyer mit ausführlichen Informationen zur Veranstaltung herunterladen.
Worum geht es im Vortrag?
Dr. Alexander Köpfler, Rechtsanwalt bei der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, gibt Ihnen zunächst einen Überblick über die sogenannte Planungshierarchie in NRW und spricht dabei über den Flächennutzungsplan. Anschließend stellt er die verschiedenen Arten von Bebauungsplänen dar (Angebotsbebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan) und erklärt, wie ein Bebauungsplanverfahren im Regelfall abläuft. Im Vergleich dazu erläutert Dr. Alexander Köpfler auch das beschleunigte Verfahren und zeigt jeweils auf, wo das Baulandmobilisierungsgesetz Änderungen mit sich bringt.
Außerdem geht der Rechtsanwalt auf städtebauliche Verträge ein, die aus der Bauleitplanung nicht mehr wegzudenken sind. Solche Verträge gibt es beispielsweise zu den Kosten der Bauleitplanung, zur Erschließung von Grundstücken oder zum Ausgleich von Eingriffen und zu Folgekosten. Abschließend spricht Dr. Alexander Köpfler über Rechtsbehelfsmöglichkeiten.
„Die Entwicklung von Grundstücken ist ein sehr komplexes Thema“, weiß Petra Laufenberg, Gründerin und Geschäftsführerin von Laufenberg Immobilien. „Mit diesem Vortrag möchten wir Grundstückseigentümern helfen, auch angesichts des neuen Gesetzes gut informiert die optimalen Entscheidungen für ihr Eigentum zu treffen.“ Besonders freut sich die Immobilienmaklerin, endlich wieder zu einer vor-Ort-Veranstaltung einladen zu können. „In Form von Online-Veranstaltungen konnten wir zwar auch während der Lockdowns verschiedene Vorträge anbieten, aber am schönsten ist für uns der direkte Kontakt.“
Der Referent: Dr. Alexander Köpfler
Dr. Alexander Köpfler ist Rechtsanwalt bei der Taylor Wessing Partnerschaftgesellschaft mbB und ist auf das immobilienbezogene öffent¬liche Recht spezialisiert. Zu seinen Schwerpunkten zählt es, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der Durchführung von Baugenehmigungs- und Bauvorbescheidsverfahren zu beraten.
Ablauf der Veranstaltung
18 Uhr | Begrüßung
Petra & Dr. Alfred Laufenberg
Geschäftsführer Laufenberg Immobilien GmbH
18.05 Uhr | Vortrag
Vom Bauerwartungsland zur Baugenehmigung – ein langer Weg?
Referent: Dr. Alexander Köpfler, Rechtsanwalt bei der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB
• Die Planungshierarchie in NRW
• Welche Arten von Bebauungsplänen gibt es?
• Wie läuft ein Bebauungsverfahren im Regelfall ab? Vergleich mit dem beschleunigten Verfahren
• Städtebauliche Verträge
• Rechtsbehelfsmöglichkeiten
Ca. 19 Uhr | Ihre Fragen
Dr. Alexander Köpfler und das Team von Laufenberg Immobilien beantworten Ihre Fragen. ¬
Veranstaltungsort & Organisation
Klosterhof Knechtsteden
Klosterallee 1
41540 Dormagen
Parkplätze sind ausreichend vorhanden
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir zum größtmöglichen Schutz aller, Ihren Corona-Status (geimpft, genesen, getestet) kontrollieren. Luftfilter und Abstände zwischen den Stühlen sorgen zusätzlich für Sicherheit.
Bauerwartungsland: Was ist das eigentlich?
Als Bauerwartungsland werden – vereinfacht ausgedrückt – Grundstücksflächen bezeichnet, die noch nicht als Bauland ausgewiesen und noch nicht erschlossen sind, die aber wahrscheinlich in absehbarer Zeit zu Bauland werden. Nach § 5 Abs. 2 der Immobilienwertvermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind solche Flächen Bauerwartungsland, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen (§ 6 ImmoWertV), insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.