Immobilien (ver)erben: Was ist alles zu bedenken?

Ganz gleich, ob jemand eine Immobilie erbt oder vererbt – es gilt viele rechtliche Aspekte zu beachten. Deshalb informiert Birthe Schmidt, Fachanwältin für Erb-, Familien- und Sozialrecht, über das Thema Immobilien (ver)erben. Der Vortrag findet am Dienstag, 4. April, 18 Uhr, in der Pfarrscheune Zons (Wendelstraße 20, 41541 Dormagen-Zons) statt.

Birthe Schmidt

Im Vordergrund stehen dabei folgende Fragen: Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn ich erbe? Wem hinterlasse ich meine Immobilie? Wie kann ich verhindern, dass jemand etwas erbt? Des Weiteren erläutert Birthe Schmidt, welche Verpflichtungen beim Erben und Vererben eingehalten werden müssen und wie die Erbfolge geregelt ist. Dabei geht sie im Verlauf des Vortrages auf die Unterschiede zwischen einer gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge ein.

Darüber hinaus erläutert sie, wie eine Erbschaft im Testament festgehalten wird und dieses sinnvoll eingesetzt werden kann. Anschließend informiert Birthe Schmidt noch über das Thema einer Immobilienschenkung sowie über steuerliche Aspekte.

 

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