Immobilien (ver)erben: Anwältin informiert am 28. April in Langenfeld
Ganz gleich, ob jemand eine Immobilie erbt oder vererbt – es gilt viele rechtliche Aspekte zu beachten. Deshalb widmet sich Birthe Schmidt, Fachanwältin für Familien-, Sozial- und Erbrecht am Donnerstag, 28. April, 18 Uhr, in der Werft 4.0 in Langenfeld (Gladbacher Straße 3-5), dem Thema Immobilien vererben. In der kostenfreien Veranstaltung von Laufenberg Immobilien geht Birthe Schmidt unter anderem auf Erbfolgen, Erbfolgen zu Lebzeiten, Testamente und Erbschaftssteuern ein. Außerdem spricht sie über Erbengemeinschaften, Wohn- und Nießbrauchrecht.
Birthe Schmidt, Fachanwältin für Familien-, Sozial- und Erbrecht
„Immer wieder kommen Kunden zu uns, die bereits zu Lebzeiten überlegen, was nach ihrem Tod mit ihrer Immobilie geschehen soll“, sagt Manuel Rasch, Filialleiter von Laufenberg Immobilien in Langenfeld. „Andere haben mehr oder weniger überraschend ein Haus oder eine Wohnung geerbt und müssen in einer Erbengemeinschaft wichtige Entscheidungen treffen.“ Mit der Veranstaltung wolle Laufenberg Immobilien sowohl Eigentümer als auch Erben dabei unterstützen, gute Lösungen für die jeweiligen Probleme zu finden.
Es gilt die 3G-Regel sowie Maskenpflicht. Sollte die aktuelle Corona-Situation keine Präsenz-Veranstaltung zulassen, wird ersatzweise ein Online-Vortrag angeboten.
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