Das Haus verkaufen, aber nicht ausziehen – Möglichkeiten im Überblick
Wer seine Immobilie verkaufen, aber nicht ausziehen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Welche das sind und welche Vor- und Nachteile sie haben, hat Manuel Rasch in der Werft 4.0 in Langenfeld erklärt. Der Leiter der Langenfelder Filiale von Laufenberg Immobilien stellte fünf Varianten der Immobilienverrentung vor:
1. Leibrente bis ans Lebensende
2. Monatliche Rente auf Zeit
3. Verkauf mit Nießbrauchrecht an Privatverkäufer
4. Verkauf mit Wohnrecht an Verrentungsanbieter
5. Verkauf mit lebenslangem Mietvertrag an Privatverkäufer
Die Möglichkeiten im Detail
Die Immobilienverrentung, umgangssprachlich auch als Immobilienrente bezeichnet, soll vor allem ältere Immobilienbesitzer ansprechen, die den Wert ihres Eigenheims in eine Zusatzrente umwandeln möchten. Durch die verschiedenen Angebote in diesem Bereich, können die Eigentümer zwischen einer zeitlich begrenzten oder lebenslangen Zusatzrente sowie einer einmaligen Zahlung wählen. Auch eine Kombination aus der lebenslangen Leibrente und einer Einmalzahlung ist möglich. Die Gründe für einen Hausverkauf ohne Auszug können sehr unterschiedlich sein. Der Wunsch nach Sicherheit im Rentenalter, das Finanzieren von Gesundheitsleistungen, ein barrierearmer Umbau und viele weitere Faktoren können Punkte sein, die zu diesem Schritt bewegen.
„Es gibt mehrere Möglichkeiten das Eigenheim zu verkaufen, ohne auszuziehen.“ betont Manuel Rasch.
„Welche im Einzelfall ideal passt, ist individuell und orientiert sich stark an den eigenen Präferenzen und Vorstellungen“
Wenn es einem Eigentümer beispielsweise wichtig ist, mit dem Hausverkauf eine lebenslange Zusatzrente zu erhalten, kann die Leibrente bis ans Lebensende eine attraktive Möglichkeit sein. In der Regel bekommt der Bewohner der Immobilie dabei eine monatliche Auszahlung. Je nach Vereinbarung ist aber auch eine einmalige Zahlung oder eine Kombination aus beidem denkbar. Legen Eigentümer eher Wert auf die Höhe der monatlichen Auszahlung, eignet sich vielleicht die Rente auf Zeit besser. In diesem Fall wird die Rente zwar nur über einen bestimmten Zeitraum bezahlt, der monatliche Betrag ist aber höher.
Eigentümer sollten sich außerdem überlegen, an wen Sie ihre Immobilie verkaufen möchten. Bei dem Verkauf an einen Privatkäufer ist die Absprache und das Umsetzen von individuellen Wünschen meist deutlich flexibler. Der Anbieter hingegen verspricht Seriosität und Erfahrung.
Möchte der Eigentümer gerne an einen Privatkäufer verkaufen, so hat er mehrere Möglichkeiten: Ein Verkauf mit Nießbrauchrecht ist eine dieser Optionen. Nießbrauchrecht bezeichnet das lebenslange Wohnrecht mit der Chance, das ehemalige Eigenheim weiter zu vermieten. Entscheidet sich der Bewohner nach einiger Zeit für einen Auszug, kann er so Miete durch Dritte beziehen, muss diese jedoch versteuern. Bewusst sollte ihm dabei nur sein, dass das Nießbrauchrecht in diesem Fall ausschließlich bei einer Finanzierung mit reinem Eigenkapital insolvenzsicher ist.
Wie hoch die Zusatzrente ist, die der Verkäufer in der Immobilienverrentung erhält, unterscheidet sich je nach Modell. Bei den bisher vorgestellten Varianten berechnet sich die Höhe der Zahlung, indem der Wert des Wohnrechtes von dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie abgezogen wird.
In Kontrast zu dieser Berechnung steht das Modell des Verkaufs mit lebenslangem Mietvertrag an Privatverkäufer. Allerdings besteht auch hier keine Insolvenzsicherheit. Es ist dadurch wichtig individuell abzuwägen, wie schwerwiegend dieses Risiko ist und wo die eigenen Prioritäten liegen. Ein lebenslanger Mietvertrag bietet vor allem für Eigentümer, die flexibel bleiben und sich nicht an das Eigenheim binden möchten, nennenswerte Vorteile: Im Gegensatz zu den anderen Modellen wird das Eigentum zum Marktwert verkauft. Eigentümer erhalten so eine einmalige Auszahlung für ihre Immobilie. Der Verkäufer vereinbart dabei mit dem Käufer einen lebenslangen Mietvertrag. Erfüllt der Mieter die im Vertrag festgelegten Pflichten und zahlt seine Miete, ist er seitens des neuen Eigentümers unkündbar. Der Mieter hingegen ist wie in einem regulären Mietvertrag flexibel und kann jederzeit kündigen und aus der Immobilie ausziehen.
Besonders wichtig, bevor Eigentümer sich für eine Variante der Immobilienrente entscheiden, ist die fachmännische Beratung. „Immobilienrente ist ein sehr komplexes Thema, bei der es nicht die eine richtige und geeignete Methode gibt“, erklärt Manuel Rasch. „Die individuellen Lebensumstände und Beweggründe bestimmen, welche Option die passendste ist.“ Deshalb sei es wichtig, sich ausführlich beraten zu lassen, um die beste Option für die eigene Lebenssituation finden zu können. „Auch bei dubiosen Anbietern im Internet ist Vorsicht geboten, denn das A und O bei der Immobilienrente ist ein seriöser Vertragspartner“, betont Manuel Rasch abschließend.
Kostenfreie und unverbindliche Beratung
Wer sich für die Immobilienrente interessiert, kann einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.
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