Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei Bauerwartungsland um eine Fläche, die in den kommenden Jahren sehr wahrscheinlich bebaut werden darf. Ob ein Grundstück zu Bauerwartungsland wird, entscheidet die örtliche Gemeinde. Die Voraussetzungen sind in der sogenannten Immobilienwertvermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt.
Gemäß § 5 Absatz 2 handelt es sich bei Bauerwartungsland um „Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen“.
Im Flächennutzungsplan werden solche Flächen dann als zukünftiges Bauland bzw. als Land mit zu erwartender Bebaubarkeit ausgewiesen. Ob es sich bei Ihrem Grundstück um Bauerwartungsland handelt, erfahren Sie bei der Gemeinde. Gerne holen wir die Erkundigung für Sie ein. Sprechen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@laufenberg-immobilien.de.
Bauerwartungsland ist noch nicht erschlossen. Das Grundstück ist also nicht an Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Telefon usw. angeschlossen. Erst wenn die Gemeinde das Bauerwartungsland offiziell zu Bauland erklärt, kann die Erschließung beginnen. Die Kosten hierfür muss teilweise der Grundstückseigentümer tragen. Wie hoch die Erschließungskosten ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Rund um Dormagen, Neuss und Langenfeld sind Grundstücke rares Gut. Dadurch steigen auch die Preise für Bauerwartungsland. Insbesondere Bauträger aber auch private Bauherren mit der nötigen Geduld, sind potentielle Käufer.