Bauerwartungsland verkaufen: Was Sie beachten sollten

Bauerwartungsland verkaufen: Vom Ackerland zum Bauland

Grundstücke im Umland von Köln und Düsseldorf sind begehrt. 2021 wurden in Dormagen für Bauland mitunter 900 Euro pro Quadratmeter gezahlt. Aber auch Bauerwartungsland ist gefragt und insbesondere für Bauträger attraktiv. Gerne erklären wir Ihnen, was Sie beachten sollten und wie Ihr Grundstück zu Bauland wird und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten: Lohnt es sich für Sie, die Umwandlung in Bauland voranzutreiben oder ist es sinnvoller, das Bauerwartungsland zu verkaufen?

Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Beratung, um selbstbestimmt die optimale Entscheidung zu treffen.

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Ackerland oder Bauerwartungsland verkaufen

Wenn Sie Ackerland oder Bauerwartungsland verkaufen möchten, haben Sie verschiedene Optionen. Welche für Sie die beste Variante ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Bevor Sie Bauerwartungsland verkaufen, sollten Sie unter anderem über folgende Fragen nachdenken: Möchten Sie schnell einen Käufer finden oder eilt es nicht? Würden Sie Geld investieren, um das Grundstück weiterzuentwickeln und dessen Wert zu steigern? Sind Sie bereit, bürokratischen Aufwand zu bewältigen?

Die gängigen Vorgehen: Entweder Sie verkaufen Ihr Ackerland oder Bauerwartungsland sofort, oder Sie beantragen dessen Umwandlung in Bauland. Was zunächst einfach klingt, ist ein mehrstufiger Prozess, der mehrere Jahre dauern und viel Geld kosten kann. Nachstehend erklären wir Ihnen die einzelnen Schritte der Umwandlung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eventuell Bauerwartungsland verkaufen möchten und Fragen dazu haben. Unsere Beratung kostet Sie nichts und ist unverbindlich. Gerne rufen wir Sie zurück.

Bauerwartungsland verkaufen oder zu Bauland entwickeln?

Sollen Sie Ihr Bauerwartungsland verkaufen oder nicht? Die Preise für Bauland sind deutlich höher als für Bauerwartungsland. Macht es dann nicht Sinn, dass Grundstück zu Bauland zu entwickeln? Nicht unbedingt. Der Prozess kann sich über mehrere Jahre hinziehen und viel Geld verschlingen.

Als Eigentümer müssen Sie nicht nur einen Teil der Erschließungskosten tragen, sondern auch Zeit und Geld in Anträge und Planungen investieren. Nachstehend haben wir für Sie zusammengefasst, wie ein entsprechender Prozess in etwa abläuft. Wichtig: Bevor Sie ein Bebauungsplanverfahren anstoßen, benötigen Sie bereits weitreichende Pläne zu ihrem Vorhaben.

Schritt für Schritt zum Bauland

Aufstellungsbeschluss & Vorentwurf

Grundsätzlich kann jeder die Einleitung eines sogenannten Bebauungsplanverfahrens anstoßen. Die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde prüft dann die Sach- und Rechtslage und fasst diese in einer Vorlage zusammen. Der zuständige Planungsausschuss berät anschließend über die Vorlage. Er kann die Vorlage ablehnen, Änderungsvorschläge unterbreiten oder dem Rat empfehlen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten.

Ist letzteres der Fall, berät der Rat über die Beschlussempfehlung des Planungsausschusses. Entscheidet der Rat positiv, veröffentlicht er den sogenannten Aufstellungsbeschluss (z.B. im Amtsblatt).

Sie möchten Bauerwartungsland verkaufen und benötigen einen Beratunsgstermin?

Grundstückstypen: Rohbauland, Bauland und Co.

Die Unterschiede im Überblick

Grundstück ist nicht gleich Grundstück. Wenn Sie also Land verkaufen möchten, steht an erster Stelle die Frage nach dem Grundstückstyp. Die Einstufung des Grundstücks ist ausschlaggebend dafür, ob, wie schnell und in welcher Form gebaut werden darf. Deshalb wirkt sich der Grundstückstyp auf den Preis aus.

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei Bauerwartungsland um eine Fläche, die in den kommenden Jahren sehr wahrscheinlich bebaut werden darf. Ob ein Grundstück zu Bauerwartungsland wird, entscheidet die örtliche Gemeinde. Die Voraussetzungen sind in der sogenannten Immobilienwertvermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt.

Gemäß § 5 Absatz 2 handelt es sich bei Bauerwartungsland um „Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen“.

Im Flächennutzungsplan werden solche Flächen dann als zukünftiges Bauland bzw. als Land mit zu erwartender Bebaubarkeit ausgewiesen. Ob es sich bei Ihrem Grundstück um Bauerwartungsland handelt, erfahren Sie bei der Gemeinde. Gerne holen wir die Erkundigung für Sie ein. Sprechen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@laufenberg-immobilien.de.

Bauerwartungsland ist noch nicht erschlossen. Das Grundstück ist also nicht an Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Telefon usw. angeschlossen. Erst wenn die Gemeinde das Bauerwartungsland offiziell zu Bauland erklärt, kann die Erschließung beginnen. Die Kosten hierfür muss teilweise der Grundstückseigentümer tragen. Wie hoch die Erschließungskosten ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Rund um Dormagen, Neuss und Langenfeld sind Grundstücke rares Gut. Dadurch steigen auch die Preise für Bauerwartungsland. Insbesondere Bauträger aber auch private Bauherren mit der nötigen Geduld, sind potentielle Käufer.

Nicht erschlossene Grundstücke – auch Rohbauland genannt – bilden die Stufe zwischen Bauerwartungsland und Bauland. Grundstücke dieser Kategorie dürfen offiziell bebaut werden, sind jedoch noch nicht erschlossen. Fachleute sprechen von baureifen Grundstücken.

Wer Bauland bzw. ein erschlossenes Baugrundstück besitzt, darf sich glücklich schätzen: Hier kann jederzeit gemäß des geltenden Bebauungsplans bzw. des §34 BauGB gebaut werden. Im Gegensatz zu Rohbauland ist Bauland bereits erschlossen. Das Grundstück ist also beispielsweise an die Kanalisation, die Wasser- und Stromversorgung oder das Telefonnetz angeschlossen. Auch über eine Straße ist die Fläche erreichbar.

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