Welche Unterlagen Sie vor dem Kauf einsehen sollten

Vor dem Hauskauf sollten Unterlagen wie Grundbuch und Energieausweis eingesehen werden.

Bevor Sie sein Haus oder eine Wohnung kaufen, sollten Sie sich nicht nur die Immobilie ansehen. Mindestens genauso wichtig ist es, einen ausführlichen Blick in verschiedene Unterlagen und Dokumente zu werfen. Welche das sind und worauf Sie besonders vor einem Hauskauf oder Wohnungskauf achten sollten, haben wir als erfahrener Immobilienmakler nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Exposé

Wenn Sie sich für eine Immobilie interessieren, erhalten Sie vom Makler zunächst ein ausführliches Exposé. Darin finden Sie unter anderem Angaben zu Wohnfläche, Grundstücksfläche, Baujahr, Ausstattung, Lage, Zustand und Energiekennwerten. Fotos ermöglichen es Ihnen, einen ersten Eindruck von dem Haus oder der Wohnung zu gewinnen. Nehmen Sie sich Zeit, um das Exposé in Ruhe zu lesen. Bleiben noch Fragen offen oder hätten Sie gerne weitere Angaben, kontaktieren Sie den Immobilienmakler. Schließlich soll Ihnen das Exposé bei der Entscheidung helfen, ob Sie weiterhin Zeit in die Immobilie investieren und beispielsweise einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten.

Grundbuch

Im Grundbuch finden Sie neben der Aufschrift und dem Bestandsverzeichnis mit Angaben zur Grundstücksgröße und der Bezeichnung des Flurstücks drei Abteilungen.

Abteilung 1: Hier erfahren Sie, wer der aktuelle Eigentümer ist und wann dieser eingetragen wurde.

Abteilung 2: Hier sind die Belastungen des Grundstücks mit Rechten aufgeführt. Das können beispielsweise ein Geh-, Wege- oder Leitungsrecht sein. Auch ein Nießbrauch oder eine Auflassungsvormerkung sind hier vermerkt.

Abteilung 3: Hier können Sie nachlesen, ob Grundschulden – also finanzielle Lasten – auf dem Grundstück liegen.

Ein Grundbuch ist nicht öffentlich einsehbar. Interessenten mit ernsthafter Kaufabsicht, erhalten vom Eigentümer (bzw. Immobilienmakler) eine Kopie. Achten Sie auf das Alter des Grundbuchauszugs: Er sollte nicht älter als sechs Monate sein.

Flurkarte oder amtlicher Lageplan

Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte) beinhaltet Informationen zur Lage des Grundstücks und zur Bebauung sowie Flur- und Flurstücknummer. Eine solche Flurkarte ist ein amtlicher Nachweis für die Existenz des Grundstücks.

Der amtliche Lageplan enthält deutlich mehr Details als eine Flurkarte und wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt. Der amtliche Lageplan umfasst beispielsweise Eigentümer- und Grundbuchangaben, Geländehöhen und detaillierte Informationen zu vorhandenen Gebäuden, Bäumen oder befestigten Flächen.

Energieausweis

Beim Verkauf seiner Immobilie ist der Eigentümer dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Dieser hilft Ihnen dabei, die energetische Qualität der Immobilie zu beurteilen. Unter anderem sind im Energieausweis auch Modernisierungsempfehlungen aufgelistet, die Ihnen einen ersten Hinweis auf den möglichen Modernisierungsaufwand geben.

Baulastenverzeichnis

In Nordrhein-Westfalen gibt es ein sogenanntes Baulastenverzeichnis. Vermerkt sind darin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die der Eigentümer übernimmt. Beispielsweise verbietet eine Abstandsflächenbaulast es dem Eigentümer, auf bestimmten Flächen seines Grundstücks ein abstandsflächenrelevantes Gebäude zu bauen oder den Bereich selbst als Abstandsfläche zu beanspruchen.

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung gibt Ihnen unter anderem Aufschluss über verwendete Baumaterialen und wichtige Maße wie beispielsweise Estrichstärke, Wandstärke oder Raumhöhe. Kurz gesagt: Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Immobilie.

Teilungserklärung

In einer Teilungserklärung ist die Aufteilung eines Hauses in mehrere Einheiten festgehalten. Wichtig ist dieses Dokument also, wenn Sie eine Wohnung kaufen möchten. In der Teilungserklärung erfahren Sie, welche Bereiche des Hauses der Eigentümergemeinschaft gehören und welche als Sondereigentum einem Wohnungseigentümer zugewiesen sind.

Beschlusssammlung

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten, sollten Sie sich die Beschlusssammlung ansehen. Sie erfahren so, welche Beschlüsse die Eigentümergemeinschaft in den zurückliegenden Versammlungen unter anderem zu Instandhaltung oder Haftungsfragen getroffen haben.

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