Wie Ihnen Ihr Eigenheim beim Steuern sparen helfen kann

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Wie Sie Steuern sparen können

Die Steuererklärung ist für viele lästig, bietet aber auch ein Sparpotenzial. Wie Sie dieses als Immobilieneigentümer ausschöpfen können, verraten wir Ihnen in diesem Blogeintrag.

Vor dem Kauf

Wenn Sie eine staatliche Altersvorsorge beansprucht haben, um sich ihr Eigenheim zu kaufen, können Sie diese von der Steuer absetzen. Die Altersvorsorge geben Sie dabei in der Steuererklärung als Sonderausgabe an. Das Kapital dieses Altersvorsorgevertrags dürfen Sie allerdings nur für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie verwenden. Kapitalanleger können die Altersvorsorge nicht absetzen.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer fällt je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. Grundsätzlich muss sie jeder zahlen, der eine Immobilie erworben hat. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn Sie eine Immobilie von Ihrer/m Frau/Mann, Eltern, Großeltern oder den Großeltern Ihrer/Ihres Lebenspartners/Lebenspartnerin kaufen, entfällt die Grunderwerbssteuer. Bei einem Kauf über Geschwister müssen Sie jedoch die Steuer zahlen. Weitere Ausnahmen stellen Erbe und Schenkung dar: Auch hier sind Sie von der Grunderwerbssteuer befreit.

Wenn keiner der Sonderfälle zutrifft, haben Sie zwei Möglichkeiten, die Grunderwerbssteuer zu reduzieren. Bei Neubauten können Sie unter Umständen durch getrennte Verträge für Grundstückskauf und Bauleistungen Geld sparen. Denn die Rechnungen für Handwerksleistungen sind teilweise absetzbar. Wenn Sie Ihre Immobilie teilweise gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbssteuer als Betriebsausgabe absetzen.  Zudem ist seit dem 30. August 2022 eine Entlastung von der Grunderwerbssteuer möglich. Diese wird durch Fördermittel der NRW.Bank ermöglicht. Wer 2022 eine Immobilie oder ein Grundstück zur Selbstnutzung kauft oder bereits gekauft hat, kann sich zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Maximal werden jedoch 10.000 Euro ausgezahlt.

Handwerksleistungen

Im Bereich Handwerksleistungen haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent oder bis zu 1.200 Euro pro Jahr abzusetzen. Angerechnet werden hierbei die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, jedoch nicht die Materialkosten.  Aber Achtung: Die Materialkosten müssen getrennt von den restlichen Kosten aufgeführt werden, sonst sind keine Kosten absetzbar. Weitere Handwerksleistungen wie Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen und die Schaffung neuer Wohnflächen sind ebenfalls zum selben Prozentsatz absetzbar. Bei der Modernisierung einer denkmalgeschützten Immobilie können Sie die Ausgaben innerhalb von zehn Jahren mit jeweils neun Prozent des zu versteuernden Einkommens pro Jahr absetzen. Wenn Sie allerdings selbst renoviert haben oder in einem Neubau leben, können Sie keine Kosten von der Steuer absetzen.

Haushaltsleistungen

Wenn Sie Hilfskräfte für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel zum Putzen, Schnee räumen, kochen oder für die Gartenpflege und Kinderbetreuung beschäftigen, können Sie die Kosten hierfür ebenfalls zu Teilen von Ihrer Steuer absetzten. Bei Leistungen von Minijobbern, die bei der Minijobzentrale gemeldet sind, können Sie 20 Prozent oder maximal 510 Euro absetzten. Anders ist es bei Hilfskräften, die sozialversicherungspflichtig oder selbständig tätig sind. Trifft das zu, können Sie bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Hierbei zählen, wie auch bei den Handwerksleistungen, die Materialkosten nicht dazu. Sie sollten aber beachten, dass diese Regelungen nur für Dienstleistungen, die im Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück verrichtet wurden, gelten. Demnach sind Betriebskosten – beispielsweise für die Müllabfuhr – nicht absetzbar.

Arbeitszimmer

Wenn Sie viel zu Hause arbeiten, könnten die nächsten zwei Möglichkeiten eine Chance sein, Geld zu sparen. Für wen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ausmacht, sind die Ausgaben – beispielsweise für einen Computer oder Schreibtisch –uneingeschränkt absetzbar. Als Selbstständiger geben Sie die Ausgaben als Betriebsausgaben an, als Arbeitnehmer als Werbungskosten. Sollte Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, sowie im Falle von Außendienstmitarbeitern oder Lehrern, so können Sie bis zu 1.250 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Diese Art der Ausgaben gehört zu denen, die direkt zugeordnet werden können, da sie nur aufgrund von beruflichen Zwecken anfallen und zu 100 Prozent abgesetzt werden können.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, mit Ihrem Arbeitszimmer Steuern zu reduzieren. Die sogenannten anteiligen Kosten beziehen sich auf Ausgaben für das gesamte Eigenheim, wie für Strom oder Heizung. Diese werden in ihrem Verhältnis zur Gesamtwohnfläche berechnet. Darunter fallen beispielsweise Gebäudeabschreibungen (AfA) und Schuldzinsen für Kredite, die für die Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Wohnung verwendet worden sind.

Außerdem gelten noch Renovierungskosten für Flur und Treppenhaus oder laufende Nebenkosten, wie die Grundsteuer, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen und Mitgliedsbeiträge zum Eigentümerverein als absetzbar. Um die Ausgaben absetzen zu können, müssen Sie alle Kosten für das Eigenheim addieren und prozentual auf die genutzte Fläche anrechnen. Wenn Sie also eine Wohnung von 100 Quadratmeter besitzen und ihr Arbeitszimmer 30 Quadratmeter groß ist, können Sie 30 Prozent der angefallenen Kosten absetzen.

Wenn Sie als Selbstständiger ihr Arbeitszimmer als Mittelpunkt ihrer betrieblichen Tätigkeiten nutzen, können Sie alle Kosten von der Steuer absetzten lassen, bei einem Zweit-Arbeitszimmer lediglich bis zu einem Höchstbetrag von 1250 Euro. Ein Arbeitszimmer, welches zusätzlich auch privat genutzt wird kann nichts von der Steuer abgesetzt werden, genau wie wenn Ihnen ein anderer Raum für Ihre Tätigkeiten zu Verfügung steht. Generell sollten Sie als Selbständiger darauf achten, ihr Arbeitszimmer von Privaträumen zu trennen, denn ohne eine nachvollziehbare Trennung lässt sich nichts von der Steuer absetzen. Wir empfehlen Ihnen, wenn sie selbständig sind, vorab mit ihrem Steuerberater darüber zu reden, ob und wie Sie ihr Arbeitszimmer melden wollen.

Energetisches sanieren

Immobilieneigentümer, die bereits seit zehn Jahren in ihrem Haus oder ihrer Wohnung leben, können Kosten für energetisches Sanieren absetzen. Als Eigentümer stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Immobilie umweltfreundlicher zu machen. Die Erneuerung der Außentüren und Fenster, die Wärmedämmung von Dachflächen, Wänden oder Geschossdecken und die Erneuerung der Heizung können wesentlich dazu beitragen, Ihr Haus energetisch fit zu machen. Weitere Maßnahmen sind die Erneuerungen der Lüftungsanlage, die Optimierung der Heizungsanlage oder den Einbau von digitalen Systemen, wie etwa Smart Home für die Heizung.

Diese Kosten können Sie mit 20 Prozent über drei Jahre absetzen. In den ersten beiden Jahren setzen Sie die Ausgaben mit sieben Prozent ab, im dritten Jahr mit sechs Prozent. Insgesamt dürfen Sie Kosten von 200.000 Euro anrechnen lassen, sodass Sie bis zu 40.000 Euro über die drei Jahre hinweg von Ihrer Steuer absetzen können. Fördermittel, wie staatliche Programme oder KfW-Darlehen, die für die Sanierung beantragt wurden, sind nicht von der Steuer absetzbar.

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