Solarspitzengesetz 2025: Was sich jetzt für Photovoltaik-Besitzer ändert
Der Bundestag hat das Solarspitzengesetz beschlossen, das wichtige Neuerungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit sich bringt. Die Änderungen betreffen vor allem die Vergütung für Solarstrom, dessen Einspeisung ins öffentliche Netz sowie neue Anforderungen an Steuerungstechnik und Smart Meter. Doch was genau bedeutet das für Sie als Eigentümer einer PV-Anlage?
1. Kein Geld mehr für Solarstrom bei negativen Strompreisen
Bisher erhielten Betreiber von PV-Anlagen für den ins Netz eingespeisten Strom eine gesetzlich festgelegte Vergütung – oft als EEG-Vergütung bezeichnet. Diese Regelung basiert auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Ausbau erneuerbarer Energien fördert, indem es die Abnahme des Stroms garantiert und feste Vergütungssätze für einen Zeitraum von rund 20 Jahren sichert.
Mit dem neuen Gesetz entfällt diese Vergütung jedoch zu Zeiten negativer Strompreise an der Strombörse. Das bedeutet, dass PV-Anlagenbesitzer in bestimmten Momenten keinen finanziellen Ausgleich mehr für ihren eingespeisten Strom erhalten. Um den Verlust auszugleichen, wird die Förderdauer entsprechend verlängert.
Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung ist auch für Betreiber älterer Anlagen möglich – sie erhalten dafür einen Bonus von 0,6 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
2. Höhere Kosten für Smart Meter und Steuerungstechnik
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die digitalisierte Steuerung der Stromnetze. Betreiber von PV-Anlagen ab 7 kWp Leistung sind künftig verpflichtet, ihre Anlagen über Smart Meter und Steuerungstechnik durch den Netzbetreiber fernsteuerbar zu machen.
Das bedeutet jedoch auch höhere Kosten:
- Die jährlichen Entgelte für Smart Meter steigen um 30 Euro für kleine PV-Anlagen (2 kW bis 15 kW).
- Zusätzlich fallen 50 Euro pro Jahr für den Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt an.
Verbraucherschützer kritisieren diese Preiserhöhung, da sie den wirtschaftlichen Vorteil für Solaranlagenbesitzer schmälert und den Zugang zu flexiblen Stromtarifen erschwert.
3. Begrenzung der Einspeiseleistung durch Solarspitzengesetz
Das Gesetz sieht zudem eine Begrenzung der Einspeiseleistung für neue PV-Anlagen ohne Smart Meter auf 60 Prozent der installierten Leistung vor. Da mittlerweile fast alle neuen PV-Anlagen mit intelligenten Speichern ausgestattet sind, dürfte diese Regelung für viele Betreiber wenig Auswirkungen haben.
Für PV-Anlagen ohne Speicher könnte sich die Rentabilität allerdings um bis zu neun Prozent verschlechtern. Wichtig: Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung nicht betroffen.
4. Flexiblere Nutzung von privaten PV-Speichern
Eine positive Änderung bringt das Gesetz für Besitzer von Solarspeichern. Künftig können private PV-Speicher auch Netzstrom zwischenspeichern, anstatt nur den selbst erzeugten Solarstrom zu nutzen. Dadurch eröffnen sich neue Möglichkeiten, günstigen Strom in Schwachlastzeiten zu speichern und später zu verbrauchen.
Fazit: Was bedeutet das Solarspitzengesetz für Sie als Eigentümer?
Das Solarspitzengesetz verändert die Bedingungen für Photovoltaik-Besitzer erheblich. Die Abschaffung der Vergütung bei negativen Strompreisen, die höheren Kosten für Steuerungstechnik und die Begrenzung der Einspeiseleistung stellen Herausforderungen dar.
Gleichzeitig eröffnet die erweiterte Nutzung von Batteriespeichern neue Chancen. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, speichert oder flexibel einsetzt, kann weiterhin von der Photovoltaik profitieren.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.