Solarpflicht: Alles Wichtige im Überblick

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Solarpflicht-Föderungen

Neben dem Heizungsgesetz ist auch die Solarpflicht ein stark diskutiertes Thema in der Politik. Denn schrittweise soll jedes geeignete Hausdach in NRW eine Solaranlage bekommen, so lautet das Ziel der Landesregierung. Mit der Änderung der Landesbauordnung müssen ab dem 1. Januar 2025 alle neu beantragten Wohngebäude in NRW mit einer Solaranlage ausgestattet sein. Auch Bestandsgebäude sind von der Pflicht betroffen. Denn ab dem 1. Januar 2026 muss auch bei der Dachsanierung von Altbauten eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Wer also plant, sein Dach neu einzudecken, sollte diese Regelung kennen.

Hier sehen Sie die Verpflichtungen im Überblick:

  • Bereits umgesetzt: Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Nichtwohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden.
  • Ab dem 1. Januar 2025 gilt diese Pflicht auch für neue Wohngebäude.
  • Ab dem 1. Januar 2026 müssen bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.
  • Bei Neubauten bezieht sich der Stichtag auf die Einreichung des Bauantrags, während bei Dachsanierungen der Beginn der Baumaßnahme entscheidend ist.

Für wen wird die Solaranlage Pflicht?

Die Solarpflicht betrifft grundsätzlich alle Eigentümer von Gebäuden in NRW. Der Start erfolgt jedoch gestaffelt:
Bis Ende 2025 müssen öffentliche Gebäude des Landes mit Solaranlagen ausgestattet werden.
Bereits umsetzt: Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Pflicht bei Dachsanierungen für städtische und kommunale Gebäude.
Ebenfalls umgesetzt: Ab dem 1. Januar 2024 sind Eigentümerinnen und Eigentümer von neuen Nichtwohngebäuden, wie Gewerbeimmobilien, betroffen.
Spätestens ab 2026 wird die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen auch für nahezu alle privaten Wohneigentümerinnen und -eigentümer relevant.

Solarpflicht: So groß muss die Photovoltaikanlage sein

Die Größe der zu installierenden Photovoltaikanlagen ist klar geregelt und variiert je nach Gebäudetyp: Für Neubauten gilt, dass mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche mit Solaranlagen bedeckt werden müssen. Dabei wird die gesamte Dachfläche berücksichtigt, unabhängig von Dachfenstern, Verschattungen oder Nordausrichtung.

Bei Bestandsgebäuden gibt es Pauschalregelungen:
Ein- und Zweifamilienhäuser müssen eine Anlage mit mindestens 3 kWp installieren.
Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 5 Wohneinheiten benötigen mindestens 4 kWp.
Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 10 Wohneinheiten benötigen mindestens 8 kWp.
Mehrfamilienhäuser mit mehr als 10 Wohneinheiten müssen 30 Prozent der Netto-Dachfläche belegen.

Ausnahmen von der Solarpflicht in NRW

Es gibt verschiedene Ausnahmen, bei denen die Solarpflicht nicht greift. Grundsätzlich gilt die Pflicht nicht für:

  • Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m²
  • Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude, wie Garagen und Lauben
  • Fliegende Bauten, wie Zelte

Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, wie dem Denkmalschutz, oder wenn sie technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Zu den spezifischen Ausnahmefällen zählen:

  • Dächer, die mit Glas, Reet, Stroh oder Holz gedeckt sind
  • Dächer, die konstruktiv oder statisch ungeeignet sind
  • Dächer, die vollständig nach Norden ausgerichtet sind (gilt nur für Bestandsgebäude)
  • Gebäude ohne Anbindung ans öffentliche Stromnetz
  • Fälle, in denen die Installation einer Photovoltaikanlage aufgrund einer Netzverträglichkeitsprüfung ausgeschlossen ist
  • Situationen, in denen die Amortisationszeit einer optimal ausgelegten Photovoltaikanlage mehr als 25 Jahre beträgt
  • Zusatzkosten für die Installation (z.B. Brandschutz, Sicherheit, Statik) höher als 70 % der alleinigen Kosten für die Anlage sind
  • In bestimmten Fällen kann auch eine Befreiung von der Solarpflicht beantragt werden, wenn die Umsetzung mit einem unangemessenen Aufwand verbunden ist oder zu sogenannten „unbilligen Härten“ führt, wie beispielsweise Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Anlage.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten für die Installation einer Photovoltaikanlage variieren, sind aber inzwischen vergleichsweise niedrig. Für ein durchschnittliches Ein- bis Zweifamilienhaus liegen die Kosten inklusive Montage und Anschluss meist zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Pro kWp kann man mit etwa 1.200 bis 1.600 Euro rechnen. Soll zusätzlich ein Speicher installiert werden, fallen dafür zwischen 750 und 1.500 Euro pro kWh an. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Installation eines Speichers nicht verpflichtend ist.
Ein Vorteil der neuen Regelungen ist, dass die Photovoltaikanlagen im Zuge ohnehin geplanter Baumaßnahmen installiert werden müssen. Dadurch entfallen zusätzliche Fixkosten wie Gerüstkosten, die bei separaten Installationen anfallen würden.

Rechnet sich eine Photovoltaikanlage?

In den meisten Fällen amortisieren sich die Kosten für eine Photovoltaikanlage innerhalb von 15 bis 20 Jahren, abhängig von den aktuellen Strompreisen und dem eigenen Energiebedarf. Eine hohe Eigenverbrauchsquote verbessert die Wirtschaftlichkeit, da der selbst erzeugte Strom direkt genutzt werden kann. Aber auch bei vollständiger Einspeisung des erzeugten Stroms kann die Anlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wirtschaftlich attraktiv sein.

Viele Eigentümer fragen sich, ob die Solarpflicht auch für Altbauten gilt und welche Größenanforderungen es gibt. Hilfreich kann hier das Solardachkataster im Energieatlas NRW sein, mit dem sich geeignete Dachflächen identifizieren lassen.
Zusammengefasst stellt die Solarpflicht in NRW einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltiger Energieversorgung dar. Durch die Einhaltung der neuen Regelungen können Eigentümer nicht nur zur Energiewende beitragen, sondern langfristig auch von niedrigeren Stromkosten profitieren.

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