Solardachpflicht in NRW ab 2025: Müssen Sie bald eine Photovoltaikanlage installieren?
Noch hat der Landtag die Solardachpflicht nicht beschlossen, aber lange wird es vermutlich nicht mehr dauern. Für Eigentümer bedeutet das: Ab 2025 können sie verpflichtet sein, eine Solaranlage auf dem Dach ihres Wohngebäudes zu installieren. Erfahren Sie in unserem Beitrag, für wen die Solardachpflicht gilt, wie sie umgesetzt werden muss und welche Ausnahmen es gibt.
Die Solardachpflicht in NRW im Überblick
- Auf Neubauten müssen ab 2025 Photovoltaikanlagen installiert werden.
- Ab 2026 müssen auch Bestandsgebäude nach einer Dachsanierung mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
- Ist die Dachfläche nicht für eine Photovoltaikanlage geeignet, gilt die neue Regelung nicht. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen.
- Die Solardachpflicht kann mit gemieteten oder gepachteten Photovoltaikanlagen erfüllt werden.
- Die Solarpflicht geht mit einer Änderung der Landesbauordnung NRW einher.
Ab wann gilt die Solardachpflicht in NRW?
Beschließt das NRW-Parlament in Kürze die geplante Änderung der Landesbauordnung – wovon auszugehen ist – gilt diese schrittweise ab 2024. Für Eigentümer von Wohngebäuden wirkt sich das Gesetz aber erst ab 2025 aus. Grundsätzlich möchte die schwarz-grüne Landesregierung sicherstellen, dass künftig auf allen geeigneten Dachflächen tatsächlich eine Photovoltaikanlage installiert wird.
Wann die Solardachpflicht beginnt, ist vom Gebäudetyp abhängig:
- Nichtwohngebäude: ab 1. Januar 2024
- Neubauten: ab. 1. Januar 2025
- bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden: ab. 1. Januar 2026
Für wen gilt die Solardachpflicht in NRW?
Ab 2026 gilt die Solardachpflicht grundsätzlich für alle Eigentümer in NRW – zumindest, wenn sie ihr Dach sanieren. Für Gebäude von Bund oder Land, Städte oder Gemeinden sowie Gewerbeimmobilien sowie für Neubauten sogar schon früher. Auf Ausnahmeregelungen gehen wir nachfolgend separat ein.
Muss ich eine Photovoltaikanlage auf meinem Altbau installieren?
Grundsätzlich gilt die Solardachpflicht ab Januar 2026 auch für Altbauten. Planen Sie eine umfangreiche Sanierung Ihres Daches und erneuern dabei die Dachhaut, müssen Sie eine Photovoltaikanlage installieren. Aber wie so oft, gibt es auch bei der Solardachpflicht einige Ausnahmen.
Sie müssen auch bei der Erneuerung der Dachhaut beispielsweise keine Photovoltaikanlage auf Ihrem Altbau installieren, wenn:
- der Dachstuhl das Gewicht einer Photovoltaikanlage nicht tragen kann
- das Gebäude unter Denkmalschutz steht
- die Gestaltungssatzung Ihrer Stadt keine Solaranlage zulässt
Wie groß muss die Photovoltaikanlage sein?
Wer hofft, die Solardachpflicht mit einem kleinen und kostengünstigen Balkonkraftwerk erfüllen zu können, wird enttäuscht. Laut dem Entwurf für die neue Landesbauordnung sind Eigentümer verpflichtet, dass technische und wirtschaftliche Optimum auszuschöpfen. Sie müssen die Photovoltaikanlage also so groß wie möglich planen und umsetzen. Unklar ist aktuell noch, wie das technisch-wirtschaftliche Optimum bestimmt wird. Auch mit einer gemieteten oder gepachteten Solaranlage können Sie die Solardachpflicht erfüllen. Aber auch hierbei gilt: Sie müssen das technisch-wirtschaftliche Optimum ausschöpfen.
Statik, Schatten und Co. – Ausnahmen von der Solardachpflicht
Nicht immer ist es möglich eine Photovoltaikanlage zu installieren – und nicht immer sinnvoll. Für beide Fälle sieht das neue Gesetz eine Ausnahmeregelung vor. Kann der Dachstuhl Ihres Altbaus das zusätzliche Gewicht nicht tragen, verschatten beispielsweise große Bäume Ihr Dach oder ist es schlichtweg ungünstig ausgerichtet, sind Sie von der Solardachpflicht befreit.
Die Ausnahmen im Überblick:
- Eine Photovoltaikanlage würde anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widersprechen.
- Eine Solaranlage ist technisch nicht umsetzbar.
- Eine Solaranlage ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
- Ihre Dachfläche ist kleiner als 50 Quadratmeter.
- Die Installation einer Photovoltaikanlage wäre wegen besonderer Umstände mit unangemessenem Aufwand oder unbilliger Härte verbunden.
- Sie nutzen die verfügbare Dachfläche bereits für Solarthermie.
Macht eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach Sinn?
Diese Frage können Sie ganz einfach mit dem Solarkataster NRW herausfinden. Wie das funktioniert, erklärt Ihnen Dr. Alfred Laufenberg im Video.
Welche Kosten entstehen und wann rechnet sich eine Solaranlage?
Wie viel eine Photovoltaikanlage kostet hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für ein durchschnittliches Ein- oder Zweifamilienhaus müssen Eigentümer meistens zwischen 10.000 und 20.000 Euro kalkulieren – Tendenz steigend. Installieren Sie zusätzlich einen Speicher, steigen die Kosten nochmals deutlich. Ob Sie sich für einen Speicher entscheiden, bleibt aber Ihnen überlassen. Das Gesetz verpflichtet Sie nicht dazu. Übrigens: Derzeit müssen Sie für Kauf und Montage einer Solaranlage keine Mehrwertsteuer zahlen.
Installieren Sie im Rahmen der Solardachpflicht eine Photovoltaikanlage, tun Sie dies immer im Rahmen ohnehin stattfindender Baumaßnahmen. So sparen Sie Kosten. Sanieren Sie Ihr Dach, müssen Sie beispielsweise ohnehin ein Gerüst aufstellen.
Grundsätzlich amortisieren sich die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist nach 10 bis 15 Jahren. Das ist aber natürlich von den Investitionskosten und Erträgen abhängig. Je mehr Sonne auf das Dach scheint, desto besser. Verbrauchen Sie selbst den Großteil Ihres erzeugten Stroms, wirkt sich das ebenfalls positiv auf die Rechnung aus. Aber sogar bei einer hundertprozentigen Einspeisung ins Netz, können Solaranlagen durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 wirtschaftlich sein.