Photovoltaik-Anlagen: finanzielle Entlastung durch das aktuelle Steuerrecht:

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Neuerungen in der Versteuerung von Photovoltaikanlagen

Wenn Sie Ihren Strom selbst produzieren möchten, müssen Sie sich früher oder später auch mit den Steuern beschäftigen, die durch eine Photovoltaikanlage entstehen können. Doch dürfen Sie sich jetzt freuen, denn bereits seit Beginn dieses Jahres müssen Sie für kleine Solaranlagen und Stromspeicher in den meisten Fällen keine Steuer mehr zahlen.

Steuervorteile im Überblick

Bislang mussten Betreiber von Photovoltaikanlagen einen komplexen Prozess durchlaufen, um ihre Anlagen steuerlich zu erfassen. Dabei spielten Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer eine entscheidende Rolle. Doch seit Anfang 2023 hat sich die Lage deutlich verbessert. Für Sie heißt das zunächst weniger Bürokratie und geringere Kosten. Wir erklären Ihnen die Neuerungen und zeigen, was Sie beachten müssen:

  1. Die Einnahmen aus Photovoltaik-Anlagen sind nun einkommens- und umsatzsteuerfrei
  2. Die bisherigen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von Solaranlagen entfällt.
  3. Alle Photovoltaikanlagen von Kleinunternehmen sind von der Gewerbeanmeldung und der Gewerbesteuer befreit.

Für wen gilt die Steuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen?

Bei privaten Anlagen müssen Sie für PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung auf Einfamilienhäusern keine Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen.

Für Mehrfamilienhäuser entfallen die Steuern für Sie bei einer Leistung von bis zu 15 kWp – sowohl für die Einspeisevergütung als auch für den Eigenverbrauch.

Was sind die kWp-Grenze und die Nullsteuer in Bezug auf Photovoltaik?

Die KWP-Grenze bezieht sich auf die Leistung Ihrer Photovoltaik-Anlage und wird in Kilowatt-Peak (kWp) gemessen. Wenn Ihre Photovoltaik-Anlage unterhalb dieser Grenze liegt, können Sie steuerliche Vergünstigungen oder Einspeisevergütungen in Anspruch nehmen. Diese Vergünstigungen könnten den Ausbau von Solarstromanlagen für Sie nun attraktiver machen. Die Nullsteuer bei PV-Anlagen bezieht sich genau auf diesen steuerlichen Vorteil. Das bedeutet, dass Sie als Hausbesitzer oder Unternehmen, das Solarstrom erzeugt und ins Netz einspeist, keine Einkommensteuer auf die Einnahmen zahlen müssen, solange Sie unterhalb der oben genannten Grenze bleiben oder andere Bedingungen erfüllen.

Wie werden bereits getätigte Bestellungen steuerlich gehandhabt?

Auch wenn Sie Ihre Bestellungen bereits im Jahr 2022 getätigt haben, aber deren Lieferung erst in 2023 erfolgt, dürfen Sie sich freuen: Denn für Sie gilt die steuerliche Regel des Jahres, in dem die Lieferung erfolgt. Für Bestellungen, die im Jahr 2022 gemacht wurden, aber erst 2023 geliefert werden, gelten die dementsprechend die neuen steuerlichen Vorteile des Jahres 2023.

Das klingt alles sehr positiv, aber einen kleinen Haken gibt es in den Neuerungen schon:

Einschränkungen für Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen

Die neuen Regelungen sind für viele Eigentümer sicherlich eine steuerliche Entlastung, aber es gibt einen Haken. Ab 2023 können Sie als Betreiber von kleinen PV-Anlagen die Ausgaben für Reparaturen und die Anschaffungskosten nicht mehr von der Steuer absetzen.