Neue Grundsteuer: Verpflichtende Erklärung für Eigentümer
Mit dem Jahreswechsel hat die Feststellung der neuen Grundsteuer begonnen. Sie betrifft Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Erstmals erhoben wird die Grundsteuer im Jahr 2025.
Was ist die Grundsteuer?
Eigentümer von Grundstücken müssen jährlich die Grundsteuer zahlen. Ihr liegt der Wert des Grundstücks beziehungsweise des Grundstücks und dessen Bebauung zugrunde. Erhoben wird die Steuer von den Kommunen.
In die Berechnung der Steuer fließen folgende Werte ein:
- Einheitswert: Der Einheitswert wird nach dem Bewertungsgesetz für jedes Grundstück festgesetzt. Die Bewertung ist in Westdeutschland zuletzt 1964, in Ostdeutschland 1935 erfolgt.
- Steuermesszahl: Die Steuermesszahl ist von der Grundstücksart abhängig.
- Hebesatz: Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt.
Der Einheitswert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Dieser wird wiederum mit dem Hebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist der Jahresgrundsteuerbetrag, den der Eigentümer zahlen muss.
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Aktuell kann die Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke durch den Einheitswert sehr unterschiedlich ausfallen. Dies liegt am Alter der Einheitswerte Werte (1964 bzw. 1935) und den unterschiedlichen Entwicklungen in West- und Ostdeutschland. Damit verstößt die alte Grundsteuer gegen das Gleichheitsprinzip aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und gilt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 als verfassungswidrig.
Was ändert sich bei der Grundsteuer?
Im Rahmen des Grundsteuerreformgesetzes werden die Grundstücke neu bewertet. Die Berechnung ändert sich grundsätzlich nicht. Neu ist, dass dem Grundstückswert nicht mehr auf dem Einheitswert, sondern unter anderem der Bodenrichtwert zugrunde liegt. Um künftig die unterschiedliche Besteuerung vergleichbarer Grundstücke zu vermeiden, wird die Bewertung künftig regelmäßig aktualisiert.
Eigentümer müssen voraussichtlich zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 über die Steuerplattform Elster eine Feststellungserklärung abgeben. Darin werden folgende Angaben abgefragt:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche (hier einsehbar: Rechtsklick auf Grundstück – Sachdaten abfragen)
- Bodenrichtwert (hier einsehbar)
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Steigt die Grundsteuer mit der Reform?
Die Grundsteuer ist individuell und hängt stark vom Hebesatz der Kommune ab. Sie kann steigen, aber auch sinken.
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