Neue Abstandsregelungen für Solaranlagen und Wärmepumpen
Gute Nachrichten – vor allem für alle Reihenhaus-Besitzer. Dank neuer Abstandsregeln sind Solaranlagen und Wärmepumpen auch auf schmalen Grundstücken jetzt einfacher realisierbar. Dabei kommt die Lockerung zum richtigen Zeitpunkt. Angesichts der Energiekrise und Heizungsreform entscheiden sich immer mehr Menschen für erneuerbare Energien. Vor allem Wärmepumpen stehen in der Gunst ganz vorne und auch Solaranlagen liegen im Trend. Mit den gelockerten Abstandsregeln möchte der Bund den Heizungsaustausch und die Energiewende fördern. Erfahren Sie, was sich konkret geändert hat und wann Sie wo einen Antrag stellen müssen.
1. Solaranlagen
Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte besitzen, dürfen Sie sich freuen. Denn bei den Gebäudeklassen 1 und 2 gelten keine Abstandsregeln mehr bei der Installation von Solaranlagen. Bei den restlichen Gebäudeklasse dürfen Sie Solarmodule mit brennbaren Außenseiten weiterhin nur mit 1,25 Metern Abstand zum Nachbargebäude anbringen. Sind die Außenseiten nicht brennbar, genügt ein halber Meter Abstand.
Um bei den Gebäudeklassen 1 und 2 auf den Abstand verzichten zu dürfen, müssen Sie beim Bauamt einen ,,Antrag auf Abweichung“ stellen. Und diesen gut begründen. Argumentieren Sie beispielsweise damit, dass die Solaranlage anders nicht wirtschaftlich ist. Das Bauamt entscheidet dann individuell, ob es dem Antrag stattgibt oder nicht.
*Unter Gebäudeklasse 1 fallen freistehende Gebäude, die eine Höhe bis zu sieben Meter und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von maximal 400 m² besitzen. Freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude gehören ebenfalls dazu. Gebäudeklasse 2 bezieht sich wiederum auf nicht freistehende Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Meter und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt 400 m².
Wie viel Abstand zum Nachbarhaus nötig ist, entscheidet jedes Bundesland selbst. Nachlesen können Sie die Regeln in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO). Die Vorgaben sollen verhindern, dass Solaranlagen schwere Brände verursachen.
Von den verringerten Mindestabständen profitieren vor allem Besitzer von Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Weil deren Grundstücke oft schmal sind, lohnte sich für sie eine Solaranlage bislang meist nicht.
Bezüglich der Brennbarkeit von Solaranlagen gibt es immer wieder Bedenken. Deshalb haben der TÜV Rheinland und das Frauenhofer Institut die Brandursachen untersucht. Das Ergebnis: 48 Prozent der Brände sind aufgrund von Installationsfehlern geschehen, 36 Prozent durch Produktfehler, 23 Prozent durch Planungsfehler und nur 10 Prozent wegen äußeren Umständen. Korrekt installierte Solaranlagen von guter Qualität brennen also nur selten.
2. Wärmepumpen
Sie überlegen noch, wie sinnvoll ein Heizungstausch für Sie ist? Vielleicht nicht mehr lange, denn Wärmepumpen scheinen so attraktiv wie noch nie. Sie gelten als wartungsarm, haben eine lange Lebensdauer und erzeugen keine direkten Emissionen. Und Dank neuer Regelungen gibt es nun auch keinen Mindestabstand zum Nachbarhaus mehr.
Auch diese Maßnahme kommt vor allem Besitzern von Reihenhäusern und Doppelhaushälften zugute. Die bislang vorgeschriebenen drei Meter Abstand verhinderten den Einbau von Wärmepumpen auf schmalen Grundstücken oftmals. Anlass der Änderung: Wärmepumpen werden neuerdings als eine selbständige bauliche Anlage verstanden und nicht mehr als Teil der Gebäudeaußenwand. Grundlegend für die Einteilung ist die Brandschutzverordnung von Bauwerken. Für den Einbau benötigen Sie keine Baugenehmigung mehr. Ausnahmen bezüglich des Abstandes müssen Sie, wie auch bei den Solaranlagen, beim Bauamt beantragen. Welche Bedingungen Sie für den Einbau erfüllen müssen, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Bauordnungsamt. Hinweise und Details können Sie aber auch über Ihren Installateur oder Energieberater erhalten. Auch was die Lautstärke betrifft, liegen die meisten Wärmepumpen im legalen Bereich.
Dass kein Mindestabstand mehr gilt, ist auch besonders gut für die Wärmepumpe selbst. Denn: Je geringer der Abstand zum Haus ist, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Ein großer Abstand zum Haus führt dagegen zu einem Wärmeverlust.
Alternativen, wie die Erdwärmepumpe (mit Bohrung) oder die Wasser-Wasser-Wärmepumpe, sind immer genehmigungspflichtig. Eine Ausnahme bilden Erdwärme-Kollektoren bis zu einer Tiefe von fünf Metern. Diese können Sie genehmigungsfrei einbauen. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen und Split-Wasserpumpen gelten lediglich die Lärmschutzvorschriften und die landesspezifischen Abstandsregelungen. Eine Ausnahme vom Mindestabstand muss auch hier bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
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