Am Donnerstag, 23. Juni, 18 Uhr, informiert Manuel Rasch von Laufenberg Immobilien in einem Vortrag im Marienhaus Neuss (Kapitelstraße 36) über das Thema „Das Haus verkaufen, aber nicht ausziehen – welche Möglichkeiten gibt es?“.

Lebenslanges Wohnrecht, Immobilienrente & Co.

„Kann ich mein Haus verkaufen, aber weiterhin darin wohnen?“ Diese Frage beantworten wir in unserem Alltag als Immobilienmakler immer häufiger. Insbesondere Eigentümer im Rentenalter interessieren sich für dieses Thema, weil sie vom finanziellen Wert ihres Eigenheims profitieren möchten. In unserer Informationsveranstaltung am 23. Juni stellen wir deshalb die verschiedenen Möglichkeiten vor, zum Beispiel:

  • lebenslanges Wohnrecht
  • Nießbrauchrecht
  • lebenslange Mietverträge
  • Immobilienrente

Gerne nehmen wir uns im Anschluss ausreichend Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten.

Verschiedene Modelle ermöglichen lebenslanges Wohnrecht

„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein lebenslanges Wohnrecht trotz Verkaufs zu sichern“, erklärt Manuel Rasch von Laufenberg Immobilien. In Beratungsgesprächen finden wir heraus, welche Variante für unsere Kunden optimal ist.“ Beispielsweise kann ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Die ehemaligen Eigentümer wohnen dann kostenfrei, erhalten aber einen niedrigeren Kaufpreis und tragen die Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen.

Alternativ kann statt des lebenslangen Wohnrechts auch ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen werden. Dieses bleibt auch nach einem Auszug bestehen und ermöglicht es den ehemaligen Eigentümern dann, ihre Immobilie zu vermieten und von den Mietzahlungen zu profitieren.

„Eine Alternative kann auch ein unkündbarer, lebenslanger Mietvertrag mit inflationsindexierter Miete sein“, so Manuel Rasch. „Dann wohnen die ehemaligen Eigentümer aber nicht kostenfrei.“ Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, kann der neue Eigentümer zudem den Mietvertrag kündigen.

Eine weitere Variante ist der Verkauf an einen Anbieter von Leibrenten“, erläutert Manuel Rasch. „Die Verkäufer können sich zwischen einer monatlichen Rente, einer Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem entscheiden.“ Das Wohnrecht ist durch eine Eintragung des Wohnrechts und einer Reallast an erster Stelle im Grundbuch sehr gut abgesichert. Auch in diesem Fall müssen die Eigentümer mit einem Wertabschlag beim Verkaufspreis rechnen. Aber: Der Leibrenten-Anbieter kommt für sämtliche Instandhaltungskosten auf. Wie beim Nießbrauchrecht können die ehemaligen Eigentümer ihre Immobilie im Falle eines Auszugs vermieten und von den zusätzlichen Einnahmen profitieren.

Beratung rund um das Thema lebenslanges Wohnrecht

Gerne nehmen wir uns Zeit, um Sie kostenfrei und unverbindlich zu beraten. Vereinbaren Sie einfach telefonisch unter 02131 5395-100 oder per E-Mail an info@laufenberg-immobilien.de einen Termin mit uns.

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