Entschärftes Heizungsgesetz: Eigentümer bekommen mehr Zeit
Nach monatelangen Diskussionen rückt die Verabschiedung des neuen „Heizungsgesetzes“ in greifbare Nähe. Im Juli soll es so weit sein. Nach einer ersten Lesung im Parlament beraten derzeit Ausschüsse über Details und Änderungen.
Fest steht aber bereits: Den gefürchteten „Heizungshammer“ mit einem regelrechten Verbot neuer Öl- und Gasheizungen wird es mit dem Heizungsgesetz zumindest 2024 noch nicht geben.
Grundsätzlich gilt: Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht, defekte dürfen repariert werden.
Greifen soll das Gesetz in vollem Umfang erst, wenn die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Vermutlich wird dies vielerorts erst 2028 der Fall sein. So erhalten Eigentümer die Möglichkeit, in Ruhe einen Sanierungsfahrplan für ihre Immobilie zu erstellen und in Ruhe ihre Optionen abzuwägen. Das haben am 13. Juni die Ampel-Fraktionen beschlossen und in sogenannten Leitplanken festgehalten.
Außerdem wurden in den Leitplanken zum Heizungsgesetz folgende Punkte verschriftlicht:
Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, …
- gelten die neuen Regelungen des „Heizungsgesetzes“ vollumfänglich nur für Neubauten in Neubaugebieten.
- dürfen auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese grundsätzlich auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
Beschließen Kommunen in den kommenden Jahren ihre Wärmeplanung, …
- und sehen darin ein klimaneutrales Gasnetz vor, dürfen weiterhin auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.
- und sehen darin kein klimaneutrales Gasnetz vor, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, die zu 65 Prozent mit Biomasse oder nicht leitungsgebundenem Wasserstoff und seinen Derivaten betrieben werden.
Weitere Vorhaben gemäß der Leitplanken:
- Entgegen der ursprünglichen Planungen sollen auch Holz- und Pelletheizungen uneingeschränkt erlaubt bleiben.
Heizungsgesetz – die Grundlage
Aktuell werden in Deutschland 80 Prozent der Wärme durch das Verbrennen fossiler Energieträger erzeugt. Der Gebäudesektor verursacht 30 Prozent der CO2-Emissionen. Um die Klimaziele zu erreichen, sollen neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Heizungsgesetz vor der Verabschiedung: folgende Punkte werden derzeit noch diskutiert
- Fördermittel: Wer eine neue, klimafreundliche Heizung einbaut, soll hierfür Fördermittel vom Staat erhalten. Die Gelder hierfür sollen dem Klima- und Transformationsfonds entnommen werden. Die Höhe der Förderungen ist noch nicht bekannt. Ebenso ist unklar, ob es möglicherweise Einkommensgrenzen gibt – gut Verdienende also keinen oder einen geringeren Anspruch haben.
- Ausnahmen
Bislang sieht der Gesetzesentwurf eine Altersgrenze vor. Senioren ab 80 Jahren sollen von der Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung befreit werden. Diskutiert wird unter anderem, die Altersgrenze auf das Rentenalter zu senken. - Modernisierungsumlage
Offen ist bislang die Frage, wie Mieter vor hohen Kosten geschützt und zugleich Vermieter zum Einbau neuer Heizungen motiviert werden können. Im Gespräch ist eine weitere Modernisierungsumlage die greift, wenn Eigentümer staatliche Förderungen nutzen und Mieter finanziell profitieren. - Übergangsfristen
Was geschieht, wenn Eigentümer eine auf Wasserstoff umrüstbare Heizung einbauen, die Kommune später aber gar kein kompatibles Gasnetz hierfür errichtet? Bislang ist nur die Rede von „angemessenen Übergangsfristen zur Umstellung auf neue Technologien“.
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