Heizkostenzuschuss: Bis zu 2.000 Euro für Öl und Co.

Wer mit Öl, Pellets, Kohle oder anderen sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizt, darf sich eventuell über einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro freuen. Entsprechende Anträge können voraussichtlich ab Mai rückwirkend für das Jahr 2022 online beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Einen Zuschuss erhält, wer 2022 mindestens doppelt so viel für seinen Energieträger gezahlt hat, wie 2021. Entscheidend dafür sind die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert. Folgende Referenzwerte sollen gelten: Heizöl: 72 Cent/Liter, Holzpellets: 24 Cent/Kilo, Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilo, Holzbriketts: 28 Cent/Kilo, Scheitholz: 85 Euro/Raummeter, Kohle/Koks: 36 Cent/Kilo.

Erstattet werden bis zu 80 Prozent der Mehrkosten und maximal 2.000 Euro. Voraussetzung ist außerdem ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

Die Förderhöhe berechnet sich mit folgender Formel:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Ein Rechenbeispiel: Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 lag der Preis dafür bei 1,60 Euro pro Liter. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 also mehr als verdoppelt (Referenzpreis 71 Cent).

Für den Haushalt bedeutet das eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,6) – 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.

Bei vermieteten Mehrparteienhäusern und Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) sind die Vermieter beziehungsweise die WEG berechtigt, den Antrag zu stellen. Anschließend müssen sie die Förderung an die ihre Mieter oder die Eigentümer weiterleiten. In solchen Fällen liegt der maximale Förderbetrag bei 1.000 Euro pro Haushalt.

Insgesamt stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro für die Hilfen zur Verfügung.

 

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