Fördermittel für die energetische Sanierung

Energetisch sanieren, was wird gefördert?

Sie möchten eine energieeffiziente Immobilie kaufen, bauen oder einen Altbau sanieren? Leider ist eine energetische Sanierung oft kostspielig. Um Ihnen die Finanzierung und die Sanierung zu ermöglichen, hat der Bund verschiedene Fördermittel beschlossen, die sowohl die Energiekrise dämpfen, als auch die energetische Sanierung erleichtern sollen. Im Vordergrund stehen dabei die gestiegenen Kosten für Strom und Gas. Vor allem aber die Art, wie und womit geheizt wird, wird berücksichtigt. 

Welche Förderungen gibt es?

Im weiteren Verlauf haben wir Ihnen die verschiedenen Fördermittel zusammengefasst, die sich zurzeit und durch die Energiekrise ergeben haben. Diese können entweder die Kosten Ihrer Energie, sprich Gas- und Strom, erleichtern oder Ihnen bei der Finanzierung einer energieeffizienten Sanierung helfen.

Bei einer Heizungsoptimierung können Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Kosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Grundsätzlich gibt es drei Bausteine für die Förderung eines Heizungstausches. Erstens besteht eine Grundförderung von 30 Prozent. Diese steht allen Eigentümern zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent eingerichtet. Allerdings haben nur selbst nutzende Eigentümer, dessen zu versteuertes Haushaltseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Als dritter Bonus gilt der sogenannte ,,Klima-Geschwindigkeitsbonus“. Dieser tritt ein, wenn alte fossile Heizungen frühzeitig ausgetauscht werden. Auch diesen Bonus können nur selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Klimabonus beträgt bis Ende 2028 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.

Alle drei Boni sind zwar miteinander kombinierbar, insgesamt werden aber nicht mehr als 70 Prozent der Kosten erstattet. Die förderfähigen Investitionskosten bei einem Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro. Dementsprechend kann es für eine neue Heizung bis zu 21.000 Euro an Zuschuss geben.

Gegen folgende Heizungen können Sie Ihre alte austauschen:

  • Hybridheizung (außer Gas-Hybridheizungen)
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomassenanlage
  • Wärmepumpenanlagen (außer gasbetriebene)

*. Darüber hinaus gibt es einen Wärmepumpen-Bonus, bei dem man einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent erhält, wenn entweder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

 

Wer ein Haus oder eine Wohnung energetisch sanieren möchte, der kann die Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Die sogenannte ,,Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude“ ist im Einkommensteuergesetz (EstG) geregelt. Der Bonus gilt 10 Jahre lang, von 2020 bis 2030. Der Steuerbonus kann von allen Eigentümern angefordert werden, die ihre Immobilie selbst bewohnen, auch bei Zweit- oder Ferienwohnung. Für vermietete Wohnungen gilt der Bonus nicht. Die Steuerermäßigung ist nur möglich, wenn die Sanierungskosten nicht anders steuerlich oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt worden sind. Der Bonus gibt daher nur eine Alternative für alle wieder, die weder die KfW noch die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen wollen.

Sanierungsmaßnahmen, für die der Bonus gilt: 

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung und Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Erneuerung von Fenster, Haustür, Heizung und Lüftungsanlage
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Heizungsoptimierungen, bei Heizungen die älter als zwei Jahre sind
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Energieberater

Ausführlichere Informationen über die genauen Anforderungen, Umsetzung und sonstigen Inhalte zum Steuerbonus können Sie hier nachlesen.

Fördermittel für die energetische Sanierung

Diese Zuschüsse können Sie beantragen:

MaßnahmeZuschussiSFP-BonusEffizienz-BonusKlimageschwindigkeits-BonusEinkommens-Bonus
Gebäudehülle:
Dachdämmung, Fassade, Keller, Fenster, Haustür, Sonnenschutz
15 Prozent5 Prozent
Anlagetechnik:
Lüftung, Smart Home
15 Prozent5 Prozent
Solarthermie30 Prozentmax. 20 Prozent 30 Prozent
Biomassenheizung30 Prozentmax. 20 Prozent 30 Prozent
Wärmepumpe30 Prozent5 Prozentmax. 20 Prozent 30 Prozent
Brennstoffzellenheizung30 Prozentmax. 20 Prozent 30 Prozent
Wasserstofffähige Heizungstechnik30 Prozentmax. 20 Prozent 30 Prozent
Wärme- und Gebäudenetz 30 Prozentmax. 20 Prozent 30 Prozent
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15 Prozent5 Prozent
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50 Prozent