Grundsätzlich gibt es drei Bausteine für die Förderung eines Heizungstausches. Erstens besteht eine Grundförderung von 30 Prozent. Diese steht allen Eigentümern zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent eingerichtet. Allerdings haben nur selbst nutzende Eigentümer, dessen zu versteuertes Haushaltseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Als dritter Bonus gilt der sogenannte ,,Klima-Geschwindigkeitsbonus“. Dieser tritt ein, wenn alte fossile Heizungen frühzeitig ausgetauscht werden. Auch diesen Bonus können nur selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Klimabonus beträgt bis Ende 2028 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
Alle drei Boni sind zwar miteinander kombinierbar, insgesamt werden aber nicht mehr als 70 Prozent der Kosten erstattet. Die förderfähigen Investitionskosten bei einem Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro. Dementsprechend kann es für eine neue Heizung bis zu 21.000 Euro an Zuschuss geben.
Gegen folgende Heizungen können Sie Ihre alte austauschen:
- Hybridheizung (außer Gas-Hybridheizungen)
- Solarkollektoranlagen
- Biomassenanlage
- Wärmepumpenanlagen (außer gasbetriebene)
*. Darüber hinaus gibt es einen Wärmepumpen-Bonus, bei dem man einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent erhält, wenn entweder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.