Veränderungen im Klimaschutzgesetz und Einführung des Solarpakets
1. Neue Novelle zum Klimaschutzgesetz
Bereits im Oktober 2023 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm verabschiedet, im Mai dieses Jahres folgt nun die abschließende Novelle des Klimaschutzgesetzes. Hierbei bleibt das wesentliche Ziel der Klimapolitik unverändert: Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Aus diesem Grund sieht das Gesetz auch ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit wirksamen Maßnahmen vor. Bislang galt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxidausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Da jedoch sowohl der Verkehrs- als auch der Gebäudesektor ihre Vorgaben im vergangenen Jahr verfehlten, hätten sie mit drastischen Maßnahmen drohen müssen, wie ein Fahrverbot am Wochenende, um ihr Klimaziel zu erreichen. Mit der neuen Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden.
2. Solarpaket 1
Das sogenannte „Solarpaket 1″ ist am 16. Mai in Kraft getreten und durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Hierbei verfolgt die Verordnung das Ziel, den Ausbau von Solarenergie zu steigern, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Unter anderem umfassen die Maßnahme des „Solarpakets 1“ eine Erleichterung bei Balkonkraftwerken, einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und bei gewerblichen PV-Anlagen. Neben Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratie wird auch die maximale Leistung von Balkonkraftwerken auf 800 Watt erhöht.