Grüne Grundstücksgrenze – was für Bäume und Hecken gilt
Ein Garten, umgeben von lieblichen Pflanzen und üppigen Bäumen, klingt nach einer entspannten Rückzugsoase – oder? Doch so friedlich das Grün wirkt: Als Grundstückeigentümer sollten Sie ein paar gesetzliche Regelungen kennen. Aus Ihrer gemütlichen Rückzugsoase kann sonst schnell ein Ort für Streitigkeiten mit Ihren Nachbarn werden.
Gesetzgebung zur Grundstücksgrenze
Damit Sie sich vermeidbare Bußgelder ersparen können, legen wir Ihnen die Einhaltung des Grenzabstands nahe. Bäume mit einer Höhe von bis zu zwei Metern sollten mindestens 0,5 Meter entfernt zur Grundstücksgrenze stehen. Höhere Bäume müssen mindestens zwei Meter von der Grenze entfernt sein. Merken Sie sich also: Je höher der Baum, desto weiter entfernt pflanzen Sie ihn von der Grundstücksgrenze.
Bei Hecken sieht die Regelung etwas unterschiedlich aus. Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben was die Höhe betrifft. Auch hier können Sie den Grenzabstand ungefähr mit der Höhe abgleichen. Bei einer Höhe von zwei Metern sind Sie mit einem Abstand von mindestens 0,5 Metern auf der sicheren Seite. Aber die Angaben zu Höhe und Grenzabstand hängen von Bundesland und Gemeinde ab. Hier in NRW gibt es keine Begrenzung für die Höhe von Hecken. Hecken über zwei Meter sollten Sie mindestens einen Meter von der Grenze entfernt pflanzen.
Wie messen Sie denn den Abstand zur Grundstücksgrenze? Das geht leichter als gedacht! Schnappen Sie sich ein Messband oder einen Zollstock und gehen Sie zum grenznächsten Pflanzenstamm. Vom Mittelstamm aus messen Sie zur Grundstücksgrenze, wobei abschüssiger Boden einfach in einer waagerechten Linie gemessen wird. Abstehende Äste und Blätter dürfen an die Grundstücksgrenze gelangen, egal was Ihr Nachbar sagt.
Wie sieht es mit Zäunen aus?
Entweder als Holz- oder Metallzaun oder eben als Hecke, können Sie sich die Abgrenzung auf das Grundstück setzen. Aber gibt es verschiedene Regelungen zwischen einem normalen Zaun und einer Hecke als Abgrenzung?
Erstmal besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Die sagt aus, dass Sie Ihre Kinder und Haustiere durch einen Zaun schützen müssen. Weiter Details zum Zaun sind Ihnen frei überlassen.
Die Regelung zur Höhe in Deutschland variiert von Land zu Land. Doch vereinfacht lässt sich sagen, dass Sie Ihren Zaun ohne Baugenehmigung 0,5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichten können. Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung Ihres Nachbarn dürfen Sie den Zaun sogar exakt auf der Grundstücksgrenze bauen.
Die Höhe ist oftmals zwischen 1,2 Meter und 1,5 Meter angegeben. Auch das variiert abhängig von Ihrem Land und Ihrer Kommune. Für jeden Zaun höher als 1,5 Meter benötigen Sie vorab eine Baugenehmigung.
Die Auflagen für Zäune und Hecken sind unterschiedlich und haben beide Ihre Vor- und Nachteile. Auf was Ihre Wahl fällt, liegt natürlich bei Ihnen.
Bei Verstoß gegen den Grenzabstand
Falls Sie nachgemessen haben und merken, dass Sie den Abstand zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten haben, kein Grund zur Sorge. Sie können den problematischen Pflanzenstamm umpflanzen oder regelmäßig stutzen.
Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn und übergehen Sie so die Unterschreitung des Grenzabstands. Verständigen Sie sich so, dass beide Parteien zufrieden sind und ihren Garten ohne Stress genießen können.
Falls Sie und Ihr Nachbar keine passende Lösung für beide finden und Ihre Pflanzen trotzdem zu nah an der Grenze wachsen, darf Ihr Nachbar rechtlich Vorgehen und einen Rückschnitt Ihres Baumes erzwingen. Vermeiden Sie am besten Streitigkeiten und sprechen Sie Ihren Nachbarn direkt an.
Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen wollen, brauchen Sie oder Ihr Käufer sich keine Sorgen zu machen. Die Unterschreitung verjährt nach drei Jahren, es kann niemand mehr für Schwierigkeiten sorgen.
Probleme mit dem Nachbarn?
Manchmal sorgt auch ein bestimmter Baum für Ärger – etwa, wenn er beim Nachbarn Pollenallergien auslöst oder zu viel Schatten auf dessen Garten wirft. Aber Sie sind nicht dazu verpflichtet den Baum zu entfernen, solange Ihre Pflanzen den Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Sollte Ihr Nachbar sich beschweren, darf er diese fachgerecht kürzen lassen. Dabei behalten Sie am besten im Blick, dass Ihr Baum nicht beschädigt wird und keiner unerlaubt Ihr Grundstück betritt. Auch hier wäre eine Absprache mit Ihrem Nachbarn zu empfehlen.
Worum sich der Eigentümer laut Gesetz zu kümmern hat
Zwischen dem ersten März und 30. September ist der radikale Rückschnitt und das Entfernen von Hecken und Bäumen, laut §39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, untersagt. Denn dann brüten Vögel, welche Sie nicht durch Gartenarbeiten gefährden dürfen. Vorsichtige Formschnitte können Sie natürlich machen, um Ihr Paradies aufrecht zu erhalten.
Als Eigentümer sollten Sie ein Auge auf den gesundheitlichen Zustand Ihrer Bäume haben. Krankheitsbefälle des Baumes dürfen keine Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autos darstellen. Wie zum Beispiel herunterfallenden Äste oder gesundheitsschädliche Insekten. „Bäume brauchen Pflege – nicht nur um Ihrer selbst willen, sondern auch zum Schutz derer, die unter ihnen laufen und leben.“, sagt Saskia Kipping, Geschäftsführerin von Laufenberg Immobilien.
Ist ein Baum nun eine Gefährdung für Ihre Rückzugsoase, ergreifen Sie am besten passende Maßnahmen. Als Tipp von uns: Lassen Sie Fachleute kommen um den Baum oder die Äste entfernen zu lassen. Die Fachleute werden wissen, ob Ihr Baum unter Baumschutz steht und eine Genehmigung benötigt wird den Baum zu fällen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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