Grunderwerbssteuer: Förderantrag in NRW ab 30. August möglich

Gute Nachrichten für alle, die in diesem Jahr bereits eine Immobilie zum Eigennutz gekauft haben oder noch kaufen werden: Ab 30. August können sie bei der NRW.Bank eine Entlastung von der Grunderwerbssteuer beantragen.

Erstmals gibt es in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm, um Käufer von der Grunderwerbssteuer zu entlasten. Denn mit 6,5 Prozent ist die Grunderwerbssteuer in unserem Bundesland so hoch wie sonst nirgendwo in Deutschland. Wer 2022 eine Immobilie oder ein Grundstück zur Selbstnutzung kauft (oder bereits gekauft hat), kann sich zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Maximal werden jedoch 10.000 Euro ausgezahlt. Kostet die Immobilie also mehr als 500.000 Euro, beträgt die Förderung weniger als zwei Prozent des Kaufpreises.

Ab 30. August kann die Förderung online bei der NRW.Bank beantragt werden. Zur Förderseite der NRW.Bank. Bereits jetzt können Sie dort die Förderrichtlinien nachlesen und sich vorab für die Antragsstellung registrieren. Sobald Sie Ihren Antrag einreichen können, werden Sie dann von der NRW.Bank informiert.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  • Das Programm gilt für Kaufverträge, die im Jahr 2022 notariell beurkundet wurden bzw. werden.
  • Förderberechtigt sind lediglich natürliche Personen, also keine Unternehmen.
  • Kaufen mehrere natürliche Personen gemeinsam, muss mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Der Förderantrag muss gemeinsam gestellt werden.
  • Wer nicht sofort einzieht, muss erklären, dass er die Immobilie künftig als Hauptwohnsitz nutzen wird und innerhalb von drei Jahren eine Meldebescheinigung nachreichen.
  • Auch wer eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück gekauft hat, kann die Förderung beantragen.

Folgende Daten und Unterlagen benötigen Sie für Ihren Förderantrag:

  • Adresse der Immobilie
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID
  • Kopie Ihrer Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeten Kaufvertrag (oder rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss bei Zwangsversteigerungen)
  • Grunderwerbssteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbssteuer
  • Meldebescheinigung (spätestens drei Jahre nach Antragsstellung)

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