Förderung für den Hauskauf in NRW: KFW-Kredite und Co.

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Symbolbild für Förderung für den Hauskauf: Aktenordner mit Beschriftung "Fördermittel"

In Sachen Förderung für den Hauskauf gibt es in NRW nur noch wenige Programme für selbstgenutztes Wohneigentum. Und von diesen konnten einige Zeit nur Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen profitieren – die sich aufgrund der noch immer hohen Immobilienpreise und den gestiegenen Finanzierungs- und Baukosten in unserer Region aber leider meist keinen Hauskauf leisten können. Deshalb hat die Politik die Bedingungen für die Förderung für den Hauskauf etwas gelockert. Zwar sind nun mehr Kaufinteressenten förderberechtigt, in unserer eher hochpreisigen Region zwischen Düsseldorf und Köln aber immer noch wenige. Eine Ausnahme stellt das Programm NRW.Bank.Wohneigentum für Haushaltseinkommen von bis zu 100.000 Euro dar. Nachfolgend stellen wir Ihnen die verschiedenen Förderprogramme für kleine, mittlere und höhere Einkommen vor.

Inhaltsübersicht

Wichtig: Sie sollten sich immer vor dem Kauf oder dem Beginn des Bauvorhabens um Förderungen bemühen. Abgeschlossene Käufe und laufende Maßnahmen werden meist nicht mehr unterstützt.

Förderung für den Hauskauf: Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen in NRW

Wer in NRW über ein kleines oder mittleres Einkommen verfügt und eine selbstgenutzte Immobilie kaufen oder sanieren möchte, kann die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen. Bis Ende 2022 konnten nur Haushalte mit kleinem Einkommen die Förderung für den Hauskauf beantragen, seit 2023 auch Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Landesregierung hat Einkommensklassen festgelegt, um zu definieren, wer über ein kleines (Einkommensklasse A) oder mittleres Einkommen (Einkommensklasse B) verfügt.
Die Grenzwerte sind unter anderem abhängig von der Haushaltsgröße. Zu Einkommensklasse A zählt, wer circa über ein Jahreseinkommen von 33.000 bis 70.000 Euro erzielt. Zu Einkommensklasse B liegen die Grenzen bei etwa 46.000 und 97.000 Euro. Die genauen Grenzwerte für die Einkommensklassen können Sie hier nachlesen.

Beantragen müssen die Fördermittel über eine Bewilligungsbehörde. Häufig handelt es sich dabei um das Amt für Wohnwesen in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie online.
Möchten Sie vorab einschätzen lassen, ob Sie förderberechtigt sind, können Sie hierfür den Chancenprüfer nutzen, einen Online-Service der NRW.Bank. Im Chancenprüfer erfahren Sie auch, wer Ihr zuständiger Sachbearbeiter bei der Bewilligungsbehörde ist.

Bau und Erwerb von Wohneigentum mit kleinem und mittleren Einkommen

Mit einem Darlehen aus dem Programm Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf, können Sie bis zu 100 Prozent der Kosten finanzieren. Bis Februar war es nur Haushalten mit Kind oder Menschen mit Schwerbehinderung aus der Einkommensklasse A zugänglich. Jetzt können es alle Angehörigen der Einkommensklassen A und B beantragen.

Sie erhalten Darlehen in Höhe von maximal 150.000 Euro und müssen über 7,5 Prozent Eigenkapital verfügen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Sie erhalten feste Zinsen über die gesamte Laufzeit. Diese kann bis zu 30 Jahre betragen.
    • Der Zinssatz liegt bei 0,5 Prozent pro Jahr – also deutlich unterhalb des Marktes.
    • Durch einen Tilgungsnachlass kann die Darlehensschuld zu Beginn der Laufzeit um 10 Prozent gemindert werden.
    • Die Immobilie muss sich in NRW befinden und Ihre Finanzierung insgesamt gesichert sein.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über das Programm Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf.

Modernisierung von Wohneigentum mit kleinem und mittleren Einkommen

Dank des Programms Eigentumsförderung – Modernisierung können zahlreiche Maßnahmen gefördert werden, die Ihre Wohnqualität verbessern. Beispielsweise energetische Sanierung, Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbrecher oder Extremwetterereignisse.
Bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten können über die Förderung finanziert werden. Der Mindestbetrag für den Kredit beträgt 5.000 Euro, der Höchstbetrag 200.000 Euro. Für die Einkommensklasse A gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent des Darlehens, für die Einkommensklasse B von 15 Prozent. Der Tilgungsnachlass steigt unter anderem, wenn der Standard Effizienzhaus 85, 70 oder 55 erreicht wird.

Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Die Immobilie muss vor mehr als fünf Jahren erstmalig bezugsfertig gewesen sein.
    • Sie (und Ihre Angehörigen) müssen die Immobilie dauerhaft bewohnen.
    • Die Immobilie muss sich in NRW befinden und Ihre Finanzierung insgesamt gesichert sein.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über das Programm Eigentumsförderung – Modernisierung.

Förderung für den Hauskauf für Familien durch die KFW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) bietet eine Förderung für den Hauskauf speziell für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen an. Diese kann aber ausschließlich für klimafreundliche Neubauten genutzt werden. Dadurch ist der Kreis der Förderberechtigten extrem klein.
Wer die Förderung nutzen möchte, darf über maximal 90.000 Euro Haushaltseinkommen verfügen. Für jedes Kind steigt die Obergrenze um 10.000 Euro.

Bei der Immobilie muss es sich um ein Gebäude mit sehr hohem Nachhaltigkeitsstandard halten und sie darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Wie hoch der maximale Kreditbetrag ist, hängt – neben dem Haushaltseinkommen – mit der Energieeffizienz des Gebäudes und der Anzahl der im Haus lebenden Kinder zusammen.

Beantragen können Sie die Förderung über das Kreditinstitut, bei dem Sie auch die Finanzierung für den klimafreundlichen Neubau abschließen. Ein Energieexperte muss Ihnen zuvor die Klimafreundlichkeit bestätigen.

Förderprogramme für Haushalte mit höherem Einkommen in NRW

Im September 2023 hat die NRW.Bank ihre Förderprogramme für den Erwerb und die Modernisierung von Immobilien in NRW erweitert.

Obwohl sie ebenfalls von der NRW.Bank abgewickelt wird, hängt die oben beschriebene Eigentumsförderung des Landes NRW nicht mit den Förderkrediten der NRW.Bank zusammen, auf die wir nachfolgend eingehen. Denn diese richten sich auch an finanzstärkere Haushalte, bieten aber auch weniger attraktive Konditionen.

Hinweis: Es gibt natürlich nicht nur die NRW-Förderprogramme. Sie können beispielsweise auch das bundesweit verfügbare KfW-Wohneigentumsprogramm nutzen. Dieses Programm ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden und soll mit günstigen Zinssätzen helfen. Die maximale Kredithöhe liegt bei 100.000 Euro.

Bau und Erwerb von Wohneigentum für Haushalte mit höherem Einkommen

Das Programm NRW.Bank.Wohneigentum unterstützt private Käufer und Bauherren beim Erwerb und Bau von Eigenheimen.

Aktuell sind Einzelpersonen förderberechtigt, die nicht mehr als 75.000 brutto im Jahr verdienen. Bei Mehrpersonenhaushalten darf das jährliche Haushaltseinkommen 100.000 Euro nicht überschreiten. Pro minderjährigem Kind, das noch zuhause lebt, steigt die Einkommensgrenze um 20.000 Euro. Seit September 2023 kann das Programm auch für Anschlussfinanzierungen genutzt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Möglich sind Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von maximal 50 Prozent. Die Laufzeit kann mit festen Zinsen bis zu 35 Jahre betragen.
    • Die Immobilie muss sich in NRW befinden und darf über maximal eine zusätzliche Wohneinheit verfügen. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, um die Förderung für den Hauskauf nutzen zu können.
    • Beantragen können Sie die Förderung über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über das Programm NRW.Bank.Wohneigentum.

Bau und Erwerb von besonders nachhaltigen Eigenheimen in NRW

Mit dem Programm NRW.Bank.Nachhaltig wird der Bau, Ersterwerb und die Sanierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung gefördert. Es gibt keine Einkommensgrenzen für diese Förderung für den Hauskauf.

Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro, die Laufzeit bis zu 35 Jahre. Außerdem können endfällige Darlehen vereinbart werden, bei der am Ende der Laufzeit die gesamte Summe zurückgezahlt wird.

Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Es können bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten finanziert werden.
    • Sie müssen einen Nachweis darüber erbringen, dass die Immobilie die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt. Beispielsweise in Form eines genehmigten Antrags im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN).
    • Es werden auch einzelne energetische Maßnahmen und die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen.
    • Sie können Kosten für Architekten und Planung sowie damit zusammenhängende Baunebenkosten in die Förderung einbeziehen.
    • Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein und die Immobilie in NRW liegen.

Sie können die Förderung NRW.Bank.Nachhaltig mit anderen Förderungen – beispielsweise mit Zuschüssen des Bundes (BAFA) oder dem Landesprogramm progres.nrw – kombinieren.

 

Modernisierung und Sanierung von Wohnimmobilien

Für die Sanierung oder Modernisierung von selbstgenutzten Immobilien von Privatpersonen gibt es das Programm NRW.Bank.Gebäudesanierung. Im Bereich Sanierung können Eigentümer beispielsweise die Energieeffizienz verbessern oder bauliche Mängel beheben und Schadstoffe beseitigen. Zu förderfähigen Modernisierungen zählen unter anderem Sanitärinstallationen, mit denen Sie Ihren Wasserverbrauch senken.

Die Förderung beinhaltet Darlehen in Höhe von maximal 150.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren. Möglich sind auch endfällige Darlehen. Bei dem Programm gibt es keine Einkommensgrenzen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Es können bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten finanziert werden.
    • Die Immobilie muss sich in NRW befinden und darf über maximal eine zusätzliche Wohneinheit verfügen.
    • Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über das Programm NRW.Bank.Gebäudesanierung.

 

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Foto: stock.adobe.com – MQ-Illustrations