Fördermittel für den Heizungstausch: Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich
Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigt, kann seit 1. Januar 2024 Fördermittel für den Heizungstausch in Höhe von bis zu 70 Prozent vom Staat erhalten. Nachfolgend erfahren Sie Details zu den verschiedenen Boni.
Seit Jahresanfang gilt das neue Gebäudeenergiegesetz, bekannt geworden als „Heizungsgesetz“. Es soll den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien fördern. Zeitgleich ist deshalb die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in Kraft getreten. Die entsprechenden Richtlinien wurden am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Laut Bundeswirtschaftsministerium können Förderanträge voraussichtlich ab dem 27. Februar bei der KfW-Bank eingereicht werden. Aber es gibt eine Übergangsregelung: Beauftragen Sie den Heizungstausch zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 beauftragt, kann den Förderantrag nachträglich bis zum 30. November 2024 stellen.
Die Fördermittel für den Heizungstausch im Überblick
Es gibt eine Grundförderung sowie verschiedene Boni, die Sie je nach Berechtigung miteinander kombinieren können – bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent. Für Einfamilienhäuser und die erste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 30.000 Euro. Das bedeutet: Sie können einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro erhalten.
Besitzen Sie ein Mehrfamilienhaus, kann die Fördersumme höher ausfallen. Von der zweiten bis zur sechsten Wohneinheit erhöhen sich die förderfähigen Investitionskosten pro Einheit um je 15.000 Euro und ab der siebten um je 8.000 Euro.
Die Grundförderung und die Boni im Überblick
Grundförderung
Tauschen Sie Ihre alte, fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Variante basierend auf erneuerbaren Energien, beträgt die Grundförderung 30 Prozent der Investitionskosten. Gefördert werden auf diese Weise Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizung). Antragsberechtigt sind Sie als privater Hauseigentümer, Vermieter, Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisation oder Kommune.
Effizienzbonus
Installieren Sie eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt, können Sie einen Effizienzbonus von fünf Prozent erhalten. Hält Ihre neue Biomasseheizung einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert ein, profitieren Sie von zusätzlichen 2.500 Euro Zuschlag.
Speed-Bonus
Wer seine alte Heizung bis Ende 2028 austauscht, wird für seine Schnelligkeit mit einem Speed-Bonus in Höhe von 20 Prozent belohnt. Ab 2029 sinkt der Bonus Jahr für Jahr um drei Prozentpunkte, ab 2037 entfällt er vollständig.
Förderberechtigt sind Sie beim Speed-Bonus, wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und Ihre Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist oder Sie eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung haben.
Einkommensbonus
Liegt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (bezogen auf den Haushalt) bei maximal 40.000 Euro pro Jahr, erhalten Sie einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten.
Weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen
Führen Sie neben dem Heizungstausch weitere Maßnahmen durch, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern, können Sie weitere Zuschüsse beantragen. Zum Beispiel für die Dämmung der Gebäudehülle.
Aber: Es soll eine gemeinsame Höchstgrenze bei den förderfähigen Kosten für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen geben. Sofern es einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt, wird diese voraussichtlich bei 90.000 Euro pro Kalenderjahr liegen. Bislang lagen die Höchstgrenzen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan und bei 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne Sanierungsfahrplan.
Foto: stock.adobe.com – Evgen