Neuer Förderkredit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden

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Sie sind dabei, Ihre Wohnung energetisch zu sanieren? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Es gibt jetzt eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen. Mit dem Ergänzungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie zusätzlich bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit erhalten. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Sanierungsmaßnahmen noch umfassender und effektiver zu gestalten. Erfahren Sie, was genau der Ergänzungskredit bietet und wie er funktioniert.

Was ist der Ergänzungskredit?

Der Ergänzungskredit ist ein zusätzlicher Kredit, der auf bereits erteilten Zuschussförderungen der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) basiert. Er richtet sich an Privatpersonen und Investierende, die bereits eine Zuschusszusage erhalten haben und bietet ihnen eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für ihre energetischen Sanierungsprojekte.

Gefördert werden so energetische Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde, der jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Zuschuss nach dem 1. Januar 2024 erteilt wurde und nicht älter als 12 Monate ist. Mit dem Ergänzungskredit können zusätzlich bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanziert werden. Gefördert werden anschließend die Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde, sofern dieser noch nicht ausgezahlt wurde. Umschuldungen bestehender Kredite oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind jedoch nicht förderfähig.

Je nach Antragssteller unterscheiden sich jedoch der Kredit und die Zinsbindung. Hierbei gibt es zwei Varianten des Ergänzungskredites: den Ergänzungskredit Plus 358 und den Ergänzungskredit 359.

Wer kann den Kredit beantragen?

Für die Beantragung des Ergänzungskredit Plus 358 sind jegliche Privatpersonen berechtigt, welche bereits eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA über ihre Sanierungsmaßnahme vorweisen können. Darüber hinaus müssen diese Personen Eigentümer eines Wohngebäudes sein oder die Wohneinheit als Hauptwohnsitz nutzen. Zudem erhalten den Kredit nur diejenigen, welche über ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro verfügen.

Beim Ergänzungskredit 359 sind neben allen anderen Eigentümern auch Eigentümergemeinschaften und Unternehmen antragsberechtigt.

So funktioniert es

1. Zuschusszusage erhalten

Voraussetzung für den Antrag ist eine bereits vorliegende Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für das jeweilige Sanierungsprojekt.

2. Finanzierungspartner auswählen und Kreditzusage erhalten

Der Ergänzungskredit wird nicht direkt über die KfW beantragt, sondern über einen beliebigen Finanzierungspartner. Dieser übergibt den Antrag anschließend an die KfW. Hierbei gibt es zwei wesentliche Fristen, die eingehalten werden müssen. Zum einen muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zuschusszusage erfolgen. Zum anderen muss der Antrag vor den Bauarbeiten des Vorhabens eingereicht werden.

Wie Sie anschließend den Kredit finanzieren wollen, ist Ihnen überlassen. Von der KfW werden zwei Varianten genannt: ein Annuitätendarlehen oder ein endfälliges Darlehen. Wie genau die Zahlung abläuft und wie hoch die Zinsbindung je nach Laufzeit ist, können Sie online bei der KfW nachlesen.

3. Vorhaben durchführen

Die Sanierungsarbeiten können durchgeführt werden.

4. Zuschuss erhalten

Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Energieeffizienzexperte die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierung bestätigen.

Darüber hinaus müssen alle Rechnungen der förderfähigen Kosten im Kundenportal „Mein-KfW“ hochgeladen werden. Der Nachweis und die Identifizierung sind hierbei die Voraussetzung für die Auszahlung des Kredites.

5. Kredit abrufen

Der Kredit kann als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Auch hier gibt es zwei Fristen, die berücksichtigt werden müssen. So haben Antragsteller zwölf Monate nach der Kreditzusage Zeit, den Kredit abzurufen. Falls die Kreditbeträge innerhalb dieser Zeit noch nicht ausgezahlt wurden, kann die Auszahlungsfrist auf maximal 36 Monate verlängert werden. Die zweite Frist betrifft den Zeitraum nach dem ersten Jahr. Denn ab dem dreizehnten Monat berechnet die KfW eine Bereitstellungsprovision.

6. Bestätigung einreichen

Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Dokumente muss eine Auszahlungsbestätigung und der Festsetzungsbescheid beim Finanzierungspartner eingereicht werden. Wurden für die Berechnung des Kreditbetrages beide Zuschüsse (KfW und BAFA) angegeben, müssen diese nun ebenfalls beide nachgewiesen werden.

7. Vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

Wenn der Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert wurde, dann müssen Sie spätestens drei Monate nach Zuschussauszahlung über den Finanzierungspartner eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen. Dies gilt ebenso für jede Rückzahlung in der ersten Zinsbindungsfrist.

 

Mit den zahlreichen Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten der KfW und BAFA können Sie Ihre Wohngebäude effizient und nachhaltig sanieren, was nicht nur die Energiekosten senkt, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigert. Dies kann auch in Zukunft von Vorteil sein, denn die energetische Sanierung von Wohnimmobilien wird immer bedeutsamer und es lohnt sich, jetzt zu starten.

 

Foto: stock.adobe.com – Charlie`s