Finanzaufsicht (BaFin) warnt Eigentümer vor Teilverkauf

Die Immobilie verkaufen, aber darin wohnen bleiben – Eigentümer haben verschiedene Möglichkeiten, diesen Plan umzusetzen. Vor einer davon – dem Teilverkauf – hat nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausdrücklich gewarnt.

„Beim Teilverkauf verkaufen Eigentümer bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie an ein Unternehmen“, erklärt Robert Schremmer, Filialleiter von Laufenberg Immobilien in Langenfeld. „So erhalten sie einen relativ hohen Geldbetrag und müssen ihr vertrautes Zuhause nicht verlassen.“
Aber es gibt auch eine Kehrseite der Medaille: Die Eigentümer müssen ein Nutzungsentgelt für den verkauften Teil der Immobilie zahlen, aber tragen meistens allein sämtliche laufenden Kosten. Außerdem müssen sie dem Teilkaufunternehmen in der Regel einen Mindesterlös für den Fall des Gesamtverkaufs zusichern. „Der Teilverkäufer trägt ein hohes Risiko“, fasst Robert Schremmer zusammen. „Deshalb arbeiten wir bei Laufenberg Immobilien nicht mit Teilkauf-Unternehmen zusammen.“

Kann ein Eigentümer die nötigen Mittel für einen Rückkauf nicht aufbringen, droht ihm die Zwangsversteigerung. Ebenso kann die Insolvenz des Teilkäufers den ungewollten Auszug bedeuten – abhängig von vertraglich getroffenen Regelungen und der Absicherung des Nutzungsrechts im Grundbuch.

„Wer sich für den Teilverkauf entscheidet, zahlt ein monatliches Nutzungsentgelt, das später oft erhöht werden kann“, so Robert Schremmer. „Für den Rückkauf oder Gesamtverkauf wird in der Regel der aktuelle Verkehrswert bestimmt.“ Der Preis für den Rückkauf übersteigt den ursprünglichen Teilkaufpreis oft erheblich. Denn Teilkaufunternehmen lassen sich in den meisten Fällen vertraglich den Teilkaufpreis „plus X“ zusichern. Wenn der festgestellte Verkehrswert beim Rückkauf höher ist, als beim Teilverkauf, steigt auch der Rückkaufpreis. Zusätzlich tragen die Eigentümer sowohl beim Rückkauf als auch beim Gesamtverkauf meistens die gesamten Kaufnebenkosten.

„Sind die Immobilienpreise seit dem Teilverkauf gesunken, müssen die Eigentümer fast immer eine Ausgleichszahlung an den Teilkäufer zahlen“, weiß Robert Schremmer. „Es gibt deutlich sicherer und lukrativere Modelle, wie einen lebenslangen Mietvertrag oder den Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht.“ Dazu beraten der Immobilienprofi und sein Team kostenfrei und unverbindlich.

Kontakt:

Robert Schremmer
rs@laufenberg-immobilien.de
Tel. 02173 895 671-47