Erbbaurecht: Möglichkeit oder Bürde?

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Erbbaurecht

Viele träumen von einem Eigenheim, doch steigende Grundstückspreise stellen eine erhebliche Hürde dar. Kann Erbbaurecht hier die Lösung bieten? Diese oft als „Erbpacht“ bezeichnete Option bietet eine Möglichkeit, ein eigenes Haus zu besitzen, ohne das Grundstück zu kaufen. Doch welche Vorteile, Herausforderungen und Perspektiven bringt das Erbbaurecht mit sich?

 

Was ist das Erbbaurecht?

Erbbaurecht bedeutet, dass eine Immobilie erstanden wird, jedoch ohne das Grundstück, auf dem die Immobilie steht. Dieses wird für einen festgelegten Zeitraum, meistens 50 bis 99 Jahre, gepachtet. Während dieser Zeit zahlt der Pächter einen Erbbauzins, vergleichbar mit einer Miete. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Verpächters. Der jährliche Erbbauzins beträgt in der Regel nur drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes. So können Sie mit geringerem Kapitalaufwand den Traum vom eigenen Heim verwirklichen.

 

Vorteile des Erbbaurechts

Für Pächter bietet das Erbbaurecht zahlreiche Vorzüge:

  • Reduzierte Anfangskosten: Ohne den Kauf eines Grundstücks können Sie Ihr Budget vollständig für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie verwenden. Bei älteren Erbbaurechtsverträgen, insbesondere von der katholischen Kirche, kann die Pacht sehr günstig sein
  • Langfristige Sicherheit: Dank der langen Laufzeit von Verträgen genießen Sie Stabilität und Planungssicherheit.
  • Vererbbare Rechte: Sowohl das Erbbaurecht als auch die Immobilie können vererbt werden, was langfristige Perspektiven eröffnet.

 

Herausforderungen: Was Sie beachten sollten

So attraktiv das Erbbaurecht auch ist, es gibt einige Punkte, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten:

  • Eingeschränkte Freiheit: Beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie benötigen Sie häufig die Zustimmung des Verpächters.
  • Vertragsende nach 99 Jahren: Nach vielen Jahren Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrags stellt sich unweigerlich die Frage: Was geschieht eigentlich, wenn die vereinbarten 99 Jahre abgelaufen sind: Vertragsverlängerung, Grundstückskauf oder Rückfall der Immobilie an den Eigentümer? Letzteres bringt zwar eine Entschädigung von mindestens zwei Dritteln des Verkehrswertes, doch diese Ungewissheit kann den Verkaufswert deutlich mindern.
  • Schwierige Finanzierung: Banken bewerten Erbbaurechtimmobilien oft als riskanter, da Ihnen das Grundstück nicht als Absicherung zur Verfügung steht. Dies führt zu höheren Anforderungen an das Eigenkapital oder erhöhten Finanzierungskosten.

 

Flexibilität durch klare Verträge

Ein gut ausgehandelter Erbbaurechtvertrag ist das A und O. Dabei lassen sich wichtige Punkte wie Zinsanpassungen, Vertragsverlängerungen und Entschädigungsregelungen transparent gestalten. Der Erbbaurechtvertrag wird notariell abgeschlossen und ins Erbbaugrundbuch eingetragen.

 

Fazit: Erbbaurecht als Chance

Das Erbbaurecht ist eine lohnende Alternative, besonders für Menschen mit begrenztem Kapital oder in Regionen mit hohen Grundstückspreisen. Es bietet eine finanziell attraktive Möglichkeit, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, während Risiken durch gut ausgearbeitete Verträge minimiert werden können.

 

Dr. Alfred Laufenberg hat das Thema für Sie auf unserem YouTube-Kanal genauer unter die Lupe genommen. Schauen Sie doch mal vorbei!

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/ oder Steuerberater klären.

Foto: Adobe – Wolfilser

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