Energieeffizienz steigern: Fördermittel für Sanierung, Kauf und Bau
Sie möchten eine energieeffiziente Immobilie kaufen oder bauen oder einen Altbau sanieren? Dann zählen Sie vermutlich zu den (baldigen) Eigentümern, die der Staat seit 2006 finanziell fördert. Doch sehen Sie sich aus alter Gewohnheit auf der Webseite der KfW-Bank um, werden Sie vermutlich enttäuscht. Statt einer Auflistung der Fördermittel für Sanierung, Bau und Kauf erwarten Sie zahlreiche Hinweise zu Anpassungen der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer nicht tief im Thema ist, wird verwirrt, statt informiert. Deshalb haben wir im Folgenden die wichtigsten Veränderungen und aktuelle Förderangebote für Sie zusammengefasst.
Inhaltsübersicht:
Fördermittel für Sanierung: Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Vorab: Erst seit Juli 2021 gibt es die BEG, in der die Förderprogramme für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen neu geregelt wurden. Weil der Ukraine-Krieg zeigt, wie abhängig Deutschland von russischem Gas ist, hat die Bundesregierung die BEG in den vergangenen Monaten bereits neu geordnet. Denn wird der Energieverbrauch gesenkt, fördert das sowohl den Klimaschutz als auch die Unabhängigkeit. Zum 28. Juli und 15. August 2022 sind stufenweise neue Förderbedingungen in Kraft getreten.
BEG: Was sich am 28. Juli verändert hat
Am 26. Juli verkündete Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, die Reform der BEG. Bereits zwei Tage später traten neue Förderbedingungen in Kraft. Zum einen für die Komplettsanierungen von Wohngebäuden zum Effizienzhaus und zum anderen für den Kauf oder Bau von neuen Effizienzhäusern. Eine der gravierendsten Veränderungen: Sanierungen zum Effizienzhaus werden nur noch mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert. Direkte Zuschüsse ohne Darlehen gibt es nicht mehr. Für Einzelmaßnahmen gibt es fortan keine KfW-Förderung mehr, sondern nur noch Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die neuen Regelungen vom 28. Juli im Überblick
Für die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
- Es gibt keine direkten Zuschüsse mehr. Nur noch zinsgünstige KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss.
- Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 entfällt.
- Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent bei Sanierungen mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) entfällt.
- Die Kredithöchstbeträge werden angepasst, die Tilgungszuschüsse über alle Effizienzhaustypen hinweg um 25 Prozentpunkte gekürzt.
- Gasbetriebene Anlagen und damit einhergehende Umfeldmaßnahmen können nicht mehr mitgefördert werden. Auch keine Kombigeräte aus Gas-Brennwertheizung und Wärmepumpe.
- Ab 22. September 2022 gibt es einen Bonus-Zuschuss von fünf Prozent, wenn Gebäude auf Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 saniert werden, die zu den 25 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude gehören.
- Für Einzelmaßnahmen gibt es keine KfW-Kredite mehr. Es können nur noch Zuschüsse über das BAFA beantragt werden.
Fördermöglichkeiten für die Sanierung bestehender Immobilien
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren, können Sie folgende Förderungen durch die KfW-Bank erhalten:
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit der Sanierung erst nach Beantragung des Förderkredits starten.
Für den Bau oder Kauf eines neues Effizienzhauses
• Gefördert wird (wie bereits zuvor), nur noch die Effizienzhaus-Stufe 40. Die Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse werden angepasst.
• Beim Bau oder Kauf einer Immobilie der Effizienzhaus-Stufe 40 beträgt der maximale Kreditbetrag 120.000 Euro pro Wohneinheit (zuvor 150.000 Euro). Der Tilgungszuschuss wird von 12,5 auf 5 Prozent gesenkt.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit dem Bau erst nach Beantragung des Förderkredits starten.
BEG: Was sich am 15. August verändert hat
Am 15. August sind weitere Änderungen des BEG in Kraft getreten. Diese betreffen die Förderung von Einzelmaßnahmen. Zinsgünstige KfW-Darlehen gibt es hierfür nun nicht mehr, sondern nur noch direkte Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zudem wurden die Fördersätze für alle Einzelmaßnahmen gekürzt. Am stärksten betroffen sind Heizsysteme mit Biomasse.
Die neuen Regelungen vom 15. August im Überblick
Heizungsförderung
- Die Zuschüsse sinken um durchschnittlich fünf Prozent. Besonders stark gesunken sind die Zuschüsse für Biomasse-Heizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz). Der Standardzuschuss hierfür beträgt nun zehn Prozent, vorher waren es 35 Prozent.
- Für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle und Nachtspeicherheizungen gibt es einen Bonus-Zuschuss von zehn Prozent. Gleiches gilt für Gasheizungen, die seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sind. Anschließend darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden.
- Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus-Zuschuss gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
- Beim Austausch von Heizungen entfällt der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent bei Sanierungen mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
Fördermöglichkeiten für Anlagen zur Wärmeerzeugung
Gebäudehülle
- Die Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle sinken um fünf Prozent
- Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent bei Sanierungen mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) wird weiterhin gewährt.
Fördermöglichkeiten für Maßnahmen an der Gebäudehülle
Förderfähige Maßnahmen:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenster, Außentüren und -toren
- sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben (20 Prozent mit iSFP-Bonus). Die förderfähigen Ausgaben sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Nur wer sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten lässt, kann die Förderung beantragen.
Anlagentechnik (außer Heizung)
- Die Zuschüsse für Anlagentechnik sinken um fünf Prozent.
- Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent bei Sanierungen mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) wird weiterhin gewährt.
Fördermöglichkeiten für Anlagentechnik
- Förderfähige Maßnahmen:
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkusive Wärme-/Kälterückgewinnung - Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“)
Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben (20 Prozent mit iSFP-Bonus). Die förderfähigen Ausgaben sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Nur wer sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten lässt, kann die Förderung beantragen.
Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung
Bei einigen Einzelmaßnahmen müssen Sie sich von einem Energieexperten beraten lassen, um Fördermittel zu erhalten. Diese Energieberatung und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans werden ebenfalls gefördert.
- Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des Beratungshonorars (max. 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern).
Auch eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich förderfähig – allerdings nur in Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik, Heizungstechnik, Gebäudehülle, Heizungsoptimierung).
- Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (mx. 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern) werden erstattet.
Anlagen zur Stromerzeugung – Photovoltaik und Co.
Auch Anlagen zur Stromerzeugung werden gefördert. In diesem Bereich hat sich durch die Reform des BEG nichts verändert. Die KfW-Bank stellt zinsgünstige Kredite bereit. Unter anderem für
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), basierend auf fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
Weitere Infos zur Förderung von Anlagen zur Stromerzeugung finden Sie hier.
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