Energieausweis: Welche zwei Typen gibt es?

Verkäufer sind verpflichtet, Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur denkmalgeschützte Immobilien. Es gibt verschiedene Energieausweise: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Aber worin unterscheiden sich diese beiden Varianten des Energieausweises? Eine Frage, die wir als Immobilienmakler oft gestellt bekommen.

Bedarfsausweis:

Hinter dem Bedarfsausweis steht ein aufwendiges Rechenverfahren, mit dem der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt wird. Unter anderem werden die Qualität von Dämmung und Fenstern sowie die Art der Heizung berücksichtigt. Der tatsächliche Energieverbrauch der aktuellen Bewohner spielt keine Rolle. Dadurch wird das Ergebnis nicht durch deren individuelles Heizverhalten beeinflusst. Der Vergleich mit anderen Immobilien fällt so leichter. Ein weiterer Vorteil: Der Energieausweis gibt Aufschluss über energetische Schwachstellen und auf die Immobilie abgestimmte Empfehlungen zu Modernisierungen.

Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis ist zwar deutlich preisgünstiger als der Bedarfsausweis, allerdings auch weniger aussagekräftig. Er basiert auf der tatsächlich verbrauchten Energiemenge. Berücksichtigt werden die Verbrauchwerte aus den vergangenen drei Jahren. Das individuelle Heizverhalten der Bewohner spielt also eine große Rolle. Dadurch lässt der Verbrauchsausweis nur bedingt Rückschlüsse über den künftigen Energieverbrauch zu.

Zulässig ist der Verbrauchsausweis nur für Gebäude,

  • in denen sich mindestens fünf Wohneinheiten befinden.
  • deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
  • die nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichtet oder nachgerüstet wurden.

Für alle anderen Gebäude ist der Bedarfsausweis Pflicht.

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