Die Zukunft des Heizens: Wärmepumpen im Altbau
Erneuerbare Energien und Umweltschutz gewinnen zunehmend an Relevanz. Auch in der Immobilienbranche zeigt sich: Neubauten werden inzwischen möglichst umweltfreundlich gebaut. Doch wie sieht es bei bestehenden Immobilien aus und was gibt es zu beachten? Antworten und Tipps lesen Sie in diesem Beitrag.
Vorhandene Optionen
Wärmepumpen gibt es in vielen Varianten. Damit Sie den Überblick behalten, stellen wir die wichtigsten Modelle vor.
Luft-Wärmepumpen nutzen die Außenluft als Wärmequelle. Wenn diese kalt ist, muss die Pumpe mehr arbeiten und damit steigen die Heizkosten.
Luft-Luft-Wärmepumpen geben erwärmte oder gekühlte Raumluft ab. Sie besitzen kein wassergeführtes Wärmeverteilsystem. Daher eignen sich vor allem für sehr gut gedämmte Gebäude oder Passivhäuser mit Lüftungssystem.
Luft-Wasser-Wärmepumpen erhitzen das Heizwasser und können mitunter auch bei Außentemperaturen von minus zwanzig Grad effizient wärmen. Mit Preisen ab fünfundzwanzigtausend Euro zählen sie zu den günstigsten Alternativen.
Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen die gespeicherte Wärme im Grundwasser, das ab einer Tiefe von ca. zwanzig Metern eine konstante Temperatur hält. Dadurch schwanken Energieaufwand und Kosten vergleichsweise wenig. Dieses Modell beginnt ab fünfunddreißigtausend Euro.
Erdwärmepumpen bedienen sich an der Bodenwärme, eine beinahe unerschöpfliche Energiequelle. Auch hier bleibt die Temperatur im Boden ab zwanzig Metern Tiefe ganzjährig konstant – unabhängig von Tageszeit oder Wetter. Entscheidend ist die Jahresarbeitszahl. Je höher sie ist, desto effizienter arbeitet die Pumpe. Hier können Sie Preise ab dreißigtausend erwarten. Hinzukommen bei allen Modellen relativ hohe Einbaukosten. Diese variieren von Firma zu Firma.
Was ist eine Jahresarbeitszahl?
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) definiert die Effizienz einer Wärmepumpe. Sie stellt das Verhältnis zwischen Stromverbrauch und erzeugter Wärme über ein Jahr dar.
Zwei Faktoren beeinflussen die JAZ besonders:
Vorlauftemperatur: Eine hohen Vorlauftemperatur verbraucht mehr Strom. Sie beschreibt die Temperatur des Heizwassers. Kleinere Heizkörper, benötigen mehr heißes Wasser und somit mehr Energie. Um dies zu senken ist der Wechsel zu größeren Radiatoren sinnvoll.
Dämmung: Je besser eine Immobilie gedämmt ist, desto weniger Energie verliert sie. Das heißt, weniger Wärme tritt nach außen und es muss weniger geheizt werden.
Voraussetzungen eines Altbaus
„Wärmepumpen im Altbau – ist das überhaupt machbar?“, fragen sich viele Eigentümer. Die Antwort lautet: Ja, mit den richtigen Voraussetzungen. Optimal ist eine bestehende Heizanlage mit einer Vorlauftemperatur von maximal fünfundfünfzig Grad und geringem Wärmebedarf. Wir empfehlen einen Wert von höchstens 150 kWh im Jahr. Der Wärmebedarf umfasst die nötige Energie, um eine Immobilie ausreichend zu heizen. Je höher dieser Bedarf ist, desto mehr Leistung muss eine Heizung erbringen. So steigen die Kosten schnell an.
Ob Ihr Altbau geeignet ist lässt sich unter anderem durch das Baujahr bestimmen. Alle Neubauten ab 1977 richteten sich nach den Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung. Gebäude aus dieser Zeit wurden so gebaut, dass sie wenig Wärme verlieren. Ist Ihr Haus ab diesem Zeitpunkt entstanden, ist der Einbau einer Wärmepumpe meist möglich. Final entscheidend ist der Sanierungszustand.
„Viele glauben, ein Altbau sei für Wärmepumpen ungeeignet. Doch mit der richtigen Planung und moderner Technik kann fast jedes ältere Gebäude effizient beheizt werden“, bestätigt Jan Oechler, Filialleiter in Langenfeld von Laufenberg Immobilien.
Vorlagen des Gebäudeenergiegesetzes
Für Eigentümer gelten seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) neue Vorgaben für den Einbau neuer Heizungsanlagen. In Neubaugebieten müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Bis spätestens 2028 erstellen die Kommunen eine Wärmeplanung, um die zukünftige Wärmeversorgung strategisch festzulegen.
Ein generelles Verbot von Gas- oder Ölheizungen besteht nicht. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Die 65-Prozent-Vorgabe greift grundsätzlich beim Einbau einer neuen Heizung – abhängig vom Gebäudetyp und vom Stand der kommunalen Wärmeplanung.
Welche Lösung für Sie sinnvoll ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie ab. Dabei gelten folgende Regelungen:
Hinweis: Die schwarz-rote Koalition hat am 24. Februar eine Novellierung des Gesetzes angekündigt.
- Wohnen Sie bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst in Ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, sind Sie von der Austauschpflicht für alte Heizkessel ausgenommen.
- Beim Kauf einer Immobilie besteht keine generelle Pflicht, die Heizung innerhalb von zwei Jahren auszutauschen. Eine Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang gilt nur für sogenannte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind.
- Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser 30-Jahre-Austauschpflicht ausgenommen.
- Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Berater.
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