Lassen Sie Ihre selbstgenutzte Immobilie von einem Fachunternehmen energetisch sanieren, können Sie mitunter bis zu 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Das Fachunternehmen muss Ihnen hierfür Bescheinigungen ausstellen – die entsprechenden Formulare wurden nun geändert. Die steuerliche Förderung ist im § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die Bescheinigungen durch (mehr …)
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