Bis zu 75.000 Euro: Mehr Geld vom Staat durch neue KfW-Förderung
Rekordsumme für Eigentümer: Wer sein Haus energetisch saniert, erhält danke der neuen KfW-Förderung seit dem 1. Juli bis zu 75.000 Euro vom Staat. Weniger Bürokratie und vor allem mehr Geld bringt die neue Bundesförderung mit sich. Weil jetzt die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammenarbeiten, ist es für Eigentümer und Bauherren leichter, die Förderprogramme zu beantragen. Ein Antrag genügt, um sämtliche Fördermaßnahmen zu nutzen. Dabei unterstützt der Bund grundsätzlich Gesamt-, aber auch Einzelmaßnahmen. Möglich sind sowohl Zuschüsse, als auch Kredite.
Die Teilprogramme der Förderung
Unterteilt wird die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) künftig in drei Teilprogramme für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. In allen Fällen können seit dem 1. Juli Einzelmaßnahmen und vollständige Sanierungen sowohl mit einem Zuschuss als auch mit einem Kredit plus Tilgungszuschuss gefördert werden. Mit dem Tilgungszuschuss können Verbraucher Geld sparen, denn er wird von dem zurückzuzahlenden Kredit abgezogen. Künftig kann dieser auch unabhängig von einem KfW-Darlehen beantragt werden.
Um es Eigentümern und Käufern in Zukunft noch einfacher zu machen, ändern sich 2023 die Zuständigkeiten. Dann können Zuschüsse beim BAFA beantragt werden, Kredite bei der KfW-Bank. Aktuell ist das BAFA nur für Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen zuständig, für alle anderen Fälle die KfW-Bank.
Aber schon jetzt vergibt der Bund höhere Zuschüsse: Käufer und Bauherren erhalten für energieeffiziente Neubauten bis zu 37.500 Euro Zuschuss (vorher maximal 30.000 Euro). Die zinsgünstigen Kredite wurden von zuvor 120.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Auch für Eigentümer von Bestandsgebäuden ist die neue Bestimmung vorteilhaft: Bis zu 75.000 Euro bekommen sie zusätzlich, um ihre Immobilie energetisch auf Neubauniveau zu bringen.
Doch nicht nur wer neu baut oder seine Immobilie vollständig saniert, profitiert. Auch einzelne Maßnahmen fördert der Bund. Wer etwa sein Dach dämmt, erhält für seinen Kredit einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Es gilt dabei: Je kleiner die angestrebte Effizienzstufe ist, desto besser und höher die Förderung. Das Effizienshaus 40 ist die bestmögliche Stufe.
„Das KfW-Darlehen schafft neue Finanzierungsmöglichkeiten bei Immobilienkauf un dNeubau“, erklärt Dr. Alfred Laufenberg. Dann Banken akzeptieren KfW-Darlehen als Eigenkapital. „Ob ein Darlehen mit Tilgungszuschuss oder ein Zuschuss beantragt werden sollte, hängt von der persönlichen Situation der Eigentümer ab“, betont Dr. Alfred Laufenberg. „Zum Beispielist die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals relevant.“
Vor der Förderung ist eine Beratung erforderlich
Wer die Förderung nutzen möchte, muss sich nach den neuen Auflagen zuvor von einem Energieexperten beraten lassen. Eine Ausnahme gilt für eine Bezuschussung durch das BAFA: Dort muss ausschließlich für Gebäudehülle und Anlagentechnik – wie beispielsweise Heizungen – ein Berater hinzugezogen werden.
Die fachmännische Planung lohnt sich aber auch, denn diese wird zusätzlich gefördert. Eigentümer sollten bei eienem Förderungswunsch unbedingt beachten, dass Sie den Fördereintrag einreichen, bevor sie mit den Bauarbeiten beginnen. Andernfalls besteht die Gefahr, auf den vollständigen Kosten sitzen zu bleiben.
Mit dem BEG soll klimafreundliches Bauen besser gefördert werden. In ihrem Klimaschutzprogramm sieht die Bundesregierung vor, das Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Mit höheren und vereinfachten Förderungen möchte der Bund deshalb energiebewusste Immobilieneigentümer erreichen.
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