Barrierearmer Umbau dank neuer Fördermittel
Gute Nachrichten für alle, die für ihre Zukunft vorsorgen wollen. Jeder, der seine Wohnung barrierearmer gestalten möchte, kann jetzt finanzielle Unterstützung erhalten. Denn seit Mitte August 2023 können wieder Zuschussanträge für einen barrierefreien Umbau bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden.
Welche Maßnahmen genau gefördert werden, ist auf der Internetseite der KfW nachzulesen. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen gehören aber der Einbau eines Treppenlifts sowie von Stütz- und Haltesystemen und bodengleichen Duschen oder das Ändern der Raumaufteilung. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, ist abhängig vom Vorhaben. Geht es um einzelne Maßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung beitragen, können Antragssteller einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent oder maximal 2.500 Euro erwarten. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die KfW die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert hat.
Gilt das Haus oder die Wohnung nach dem Umbau als standardmäßig „altersgerecht“, erhalten Förderberechtigte 12,5 Prozent oder maximal 6.250 Euro als Zuschuss. Bei einer Modernisierung zum Standard „Altersgerechtes Haus“, steigt die Summe an förderfähigen Kosten auf 50.000 Euro je Wohneinheit. Ein großer Vorteil der Förderung ist, dass sie unabhängig vom Alter oder Einkommen einer Person beantragt werden kann. Wer eine Wohnung oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit maximal zwei Wohneinheiten besitzt, kann die Förderung beantragen. Außerdem sind Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer solchen Wohnung förderberechtigt. Auch Eigentümergemeinschaften aus Privatpersonen oder Mieter gelten als förderberechtigt.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass noch keine Liefer- und Leistungsverträge bestehen. Denn der Antrag für die Fördermittel soll vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Das Einholen von Kostenvoranschlägen ist dahingegen zulässig. Gartenhäuser, Ferienwohnungen oder gewerblich genutzte Flächen und Gebäude, kommen für die Förderung nicht in Frage.
So erhalten auch Sie die Förderung:
1. Maßnahme planen
Wenn Sie vorhaben, Ihre Wohnung oder Ihr Haus barrierefrei umzubauen, dann kann es nützlich sein, sich an eine Wohnberatungsstelle zu wenden. Diese hilft Ihnen bei der Planung des Umbaus und der Reduzierung von Barrieren. Beim Kauf eines bereits umgebauten Hauses oder einer Eigentumswohnung sollte eine Schutzklausel im Kaufvertrag vorhanden sein. Hier haftet der Verkäufer dafür, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Das bedeutet, dass das Gebäude beispielsweise über eine mindestens 1,50 m breite Garage verfügt oder das die Kfz-Stellplätze mindestens 3,50 m breit und 5,00 m tief sind.
2. Zuschuss beantragen
Den Zuschuss können sie über das KfW-Zuschussportal beantragen. Wichtig ist, dass dies geschieht, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet haben. Wie Sie die Förderung beantragen müssen, ist abhängig davon, für wen Sie die Förderung beantragen. Denn wenn Sie die Förderung nicht persönlich in Anspruch nehmen, sondern diese für Angehörige beantragen, müssen Sie eine ausgefüllte Vollmacht von der antragstellenden Person hochladen. Beantragen Sie die Förderung jedoch im Namen einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dann benötigen sie Kopien der Vollmachten und eine Liste der antragstellenden Eigentümer mit Namen und Anschrift.
Nicht antragsberechtigte Personen, wie Juristen, gehören nicht auf diese Liste. Wenn Sie eine Wohnung vermieten und zusätzlich De-minimis-Beihilfen (Beihilfen für Unternehmen) erhalten haben, dann müssen sie den Beihilfegeber, Beihilfewert, Bewilligungsdatum und das Aktenzeichen aus der Bescheinigung auf dem Formular angeben.
3. Identität nachweisen und Vorhaben umsetzen
Im nächsten Schritt müssen Sie Ihre Identität per SCHUFA-Identitäts-Check nachweisen. Wenn dieser nicht erfolgreich ist, dann ist eine Video-Identifizierung oder ein Postident-Verfahren über die deutsche Post notwendig. Denn erst wenn Ihre Identität erfolgreich geprüft werden konnte, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
4. Zuschuss erhalten
Vorausgesetzt Sie haben ihr Vorhaben umgesetzt und ihre Identität nachgewiesen, steht ihnen jetzt auch der Zuschuss zur Verfügung. Dafür müssen Sie im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten des Umbaus erfassen und alle dazugehörigen Rechnungen hochladen. Wichtig: Schicken Sie keine Originalunterlagen an die KfW. Diese können nicht zurückgesendet werden. Im Falle eines Verlustes könnten Sie demnach auch keine Förderung mehr beantragen. Wenn Sie Ihr Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umgebaut haben, muss ein Sachverständiger das Formular für Sie ausfüllen. Hierbei handelt es sich um das Formular mit dem Namen „Bestätigung nach Durchführung – Standard Altersgerechtes Haus“. So bald alle Rechnungen hochgeladen sind und das Vorhaben durch einen Sachverständiger geprüft wurde, erfolgt die Zahlung des Investitionszuschlages durch die KfW.
Darauf sollten Sie achten:
Behalten Sie während des Umbauprozesses alle Rechnungen im Auge. Bewahren Sie diese sorgfältig auf, sodass es am Ende keine Fehler im Antragsformular gibt. Tritt der Fall ein, dass sich die Kosten während des Umbaus erhöhen, dann müssen Sie einen neuen Antrag zu den aktuell geltenden Bedingungen stellen. Dies gilt aber nur, solange noch kein Nachweis der Vorhabens Durchführung für die Ursprungszusage im KfW Zuschussportal hochgeladen wurde. Allgemein sollten Sie eine Kostensteigerung bereits mit einkalkulieren. Rechnen Sie am besten mit ca. 20 Prozent mehr Kosten.
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