Bauen im Herzen von Nievenheim
Das auf dem Grundstück befindliche Ein- bis Zweifamilienhaus wurde ursprünglich nach alten Plänen 1915 erbaut, um 1940 erweitert und zuletzt ca. in den 80er Jahren teilweise überholt. So liegen Unterlagen über eine Dachstuhlerneuerung von 1982 vor. Das Haus steht links auf dem Grundstück, rechts befindet sich ein Nebengebäude und hinten eine alte Scheune. Dazwischen liegt der Hof, von welchem alle Gebäude erreichbar sind.
Zuletzt wurde das Wohnhaus von drei Parteien bewohnt, deren Wohneinheiten jedoch nicht in sich abgeschlossen sind. Für die Räumlichkeiten des vorderen Hauseingangs bestehen noch immer zwei Mietverhältnisse, die aktuell zusammen 5.700 € Jahresnettomiete einbringen. Der hintere Teil des Hauses ist nicht mehr bewohnt und hat einen separaten Zugang durch einen überdachten Hofbereich. Im hinteren Bereich wurde das Wohnhaus ebenfalls ca. in den 80er Jahren um einen laubenartigen Anbau mit Duschbad und einem Zimmer erweitert, der jedoch nicht beheizbar ist. In dem Nebengebäude befindet sich unter anderem die Heizungsanlage mit den Öltanks sowie eine Waschküche mit Dusche. Alle Gebäude sind in einem schlechten, stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Dacheindeckung ist lückenhaft und damit undicht. Am Ende des Grundstücks gibt es eine Gartenfläche.
Laut dem Bebauungsplan 321 für Nievenheim Mitte ist auf dem Grundstück ein Einzelhaus oder eine Doppelhaushälfte in 2-geschossiger Bauweise zulässig. Es befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet mit vorwiegender Wohnbebauung. Nach der Grundflächenzahl sind 40 % des Grundstücks bebaubar und die Gesamtfläche der Vollgeschosse darf max. 80 % des Grundstücks betragen. Weiterhin ist die Baugrenze einzuhalten, die im Bebauungsplan ersichtlich ist.
Laufenberg Immobilien GmbH übernimmt für die Richtigkeit der Angaben zur Bebaubarkeit keine Haftung. Den Bebauungsplan 321 und die entsprechende Änderung stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.