Wenn Grundstückseigentümer über die gültigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften hinaus Verpflichtungen übernehmen, wird dies als Baulast bezeichnet. Vereinfacht gesagt ist dann die Nutzung oder Bebauung des Grundstücks rechtlich eingeschränkt. Eine Baulast ist wirksam, wenn sie im Baulastenverzeichnis der Baubehörden eingetragen wird. Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Sie prüfen, ob eine Baulast (mehr …)
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